Antwort:
Lieber Leser,
Zunächst einmal Glückwunsch, dass dein Freund einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hat.
Geduldete Ausländer sind Personen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben (wie hier z.B. abgelehnte Asylbewerber) nach §60a Abs.4 AufenthG.
Bei einem Mindestaufenthalt von 15 Monaten in Deutschland kann auch ein Geduldeter nach § 32 Abs.5 Nr. 2 BeschV ein Arbeitsverhältnis eingehen. Ich gehe davon aus, dass die Ausländerbehörde darüber informiert wurde.
Die Ausländerbehörde hat wahrscheinlich eine Ermessensduldung nach § 60a Abs.2 S.3 AufenthG ausgesprochen, wonach dein Freund bis 2020 auf jeden Fall in Deutschland bleiben kann, sofern er nicht einen Pass seines Heimatlandes (Irak) hat, mit dem er dort wieder einreisen könnte (dann erlischt seine Duldung hier unverzüglich).
Er könnte eine Petition bei der Hamburgischen Bürgerschaft einreichen (Verfahren für ein Härtefallersuchen), dabei sollte er sich von einem kundigen Anwalt vertreten lassen.
Ich sehe aber momentan keine Probleme bei einer Duldung, wenn er sich hier in Deutschland an die Gesetze hält, seinen Arbeitsvertrag erfüllt und sich weiter integriert.
Viel Erfolg für Deinen Freund!