Duldung und unbefristeter Arbeitsvertrag – Härtefallersuchen?

Ein junger Iraker ist 2015 nach Deutschland gekommen und erst hier erkennungsdienstlich erfasst. Sein erster Asylantrag und der Folgeantrag wurden abgelehnt. Nun hat er eine Duldung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Wie geht es weiter? Anwältin Angelika berät.

Toleration Hardship case

 

Antwort:

Lieber Leser,

Zunächst einmal Glückwunsch, dass dein Freund einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hat.

Geduldete Ausländer sind Personen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben (wie hier z.B. abgelehnte Asylbewerber) nach §60a Abs.4 AufenthG.

Bei einem Mindestaufenthalt von 15 Monaten in Deutschland kann auch ein Geduldeter nach § 32 Abs.5 Nr. 2 BeschV ein Arbeitsverhältnis eingehen. Ich gehe davon aus, dass die Ausländerbehörde darüber informiert wurde.

Die Ausländerbehörde hat wahrscheinlich eine Ermessensduldung nach § 60a Abs.2 S.3 AufenthG ausgesprochen, wonach dein Freund bis 2020 auf jeden Fall in Deutschland bleiben kann, sofern er nicht einen Pass seines Heimatlandes (Irak) hat, mit dem er dort wieder einreisen könnte (dann erlischt seine Duldung hier unverzüglich).

Er könnte eine Petition bei der Hamburgischen Bürgerschaft einreichen (Verfahren für ein Härtefallersuchen), dabei sollte er sich von einem kundigen Anwalt vertreten lassen.

Ich sehe aber momentan keine Probleme bei einer Duldung, wenn er sich hier in Deutschland an die Gesetze hält, seinen Arbeitsvertrag erfüllt und sich weiter integriert.

Viel Erfolg für Deinen Freund!

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

3 Antworten

  1. Hello liebe Angelika willigerod Bauer .. ich habe eine Frage ? Meine Asylantrag ist zwei mal abgelehnt. Und ich mach Ausbildung als Altenpfleger und ich habe Ausbildung Duldung bekommen bis 2021 . Und meine Frage ist wenn ich nicht Schafen kann die Ausbildung zu fertig machen und die schief mach mit eine feste Arbeit vertrag kann ich in Deutschland bleiben kann oder nicht ? Kann ich bekommen eine Beschäftigung Duldung? Ich habe immer Angst das die Ausländerbehörde schick mich zurück
    Vielen Dank
    LG wali

  2. ان اشتغل سنتين وعندي عقد عمل غير محدود ،و لدي دولدنق ،اريد ان اعرف هل يحق لي بشفتينقوق دولدونق

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