Antwort
Lieber Ratsuchender,
da hast du dich ja sehr ausgiebig mit den deutschen Behörden und dem iranischen Konsulat auseinandersetzen müssen, aber alles bisher gut überstanden. Du bist wahrscheinlich im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels mit dem Status Duldung und wahrscheinlich bist du auch berufstätig….Herzlichen Glückwunsch zur Geburt einer Tochter!
Den „blauen Reisepass“ erhalten nur Geflüchtete, die als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlings Konvention (GFK) anerkannt sind (Artikel 28 GFK). Das ist bei dir nicht der Fall.
Du kannst aber versuchen, einen Reiseausweis für Ausländer (sogenannter grauer Reisepass) nach §5 Aufenthaltsverordnung zu beantragen. Ein solcher kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, einen Pass vom Heimatland zu erhalten. Er berechtigt zu Reisen ins Ausland. Oftmals ist aber zusätzlich ein Visum erforderlich. Voraussetzung ist u.a., dass es dir unzumutbar ist, einen iranischen Pass zu beantragen. Wir gehen jetzt davon aus, dass du alle Versuche, einen iranischen Pass zu erhalten, dokumentiert hast und der Ausländerbehörde vorlegen kannst.
Viel Erfolg
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