Vorstellung der Person
Sehr geehrte Frau Bauer,
vorweg möchte ich ihnen erst einmal meinen Respekt und Dank bezüglich ihrer /dieser Seite hervorheben.
Ich bin 39 Jahre alt und seit 35 Jahren in Deutschland/Hamburg ansässig.
Wegen einer Jugendstrafe aus dem Jahre 2001 und der damit verbundenen Haftstrafe, bin ich seit dem Jahre 2007 bis heute im Duldungsstatus. Das Asylverfahren wurde abgelehnt. Wegen der Jugendstrafe hat man mich als ausreisepflichtig eingestuft.
Ich bin vor der Inhaftierung im Besitz eines iranischen Passes gewesen und hatte eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Bei der Haftentlassung hat es sich herausgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg meinen Pass nicht mehr auffinden kann. Das ist auch protokolliert (unverschuldet von meiner Person).
Sachlage
Seit 2007 bin ich mit und ohne Aufforderung der Ausländerbehörde bemüht gewesen einen Pass oder Passersatzpapiere zu beschaffen. Diese können mir aus tatsächlichen Gründen seitens des iranischen Konsulats nicht ausgestellt werden.
Ich habe und hatte auch bei der Einreise als 3 jähriger keine derartigen Papiere bzw. meine Eltern.
Weil ich nie beim iranischen Militärdienst war, habe ich dementsprechend auch keine iranische Kennkarte.
Mit der abgelaufenen ungültigen Passkopie meiner Person und als Minderjähriger im Pass meiner Mutter ist es nicht möglich an Ersatzpapiere zu kommen .
Bemühungen durch Dritte im Iran für mich vorzusprechen, wurden mit einem Lächeln abgetan. Und ich möge mich bei dem zuständigen Konsulat melden. Diese Sachlage mit meinen nicht vorhandenen Dokumenten hat das iranische Konsulat schriftlich an die Ausländerbehörde geschickt.
Ich habe das aufgezählt, um meine Mitwirkungspflicht sowie die tatsächlichen Gründe und mein Unverschulden in der Angelegenheit hervorzuheben.
Nunmehr bin ich auch seit kurzem Vater einer Tochter und der Duldungsstatus ist für mich noch unerträglicher geworden.
Antwort
Lieber Ratsuchender,
da hast du dich ja sehr ausgiebig mit den deutschen Behörden und dem iranischen Konsulat auseinandersetzen müssen, aber alles bisher gut überstanden. Du bist wahrscheinlich im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels mit dem Status Duldung und wahrscheinlich bist du auch berufstätig….Herzlichen Glückwunsch zur Geburt einer Tochter!
Den „blauen Reisepass“ erhalten nur Geflüchtete, die als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlings Konvention (GFK) anerkannt sind (Artikel 28 GFK). Das ist bei dir nicht der Fall.
Du kannst aber versuchen, einen Reiseausweis für Ausländer (sogenannter grauer Reisepass) nach §5 Aufenthaltsverordnung zu beantragen. Ein solcher kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, einen Pass vom Heimatland zu erhalten. Er berechtigt zu Reisen ins Ausland. Oftmals ist aber zusätzlich ein Visum erforderlich. Voraussetzung ist u.a., dass es dir unzumutbar ist, einen iranischen Pass zu beantragen. Wir gehen jetzt davon aus, dass du alle Versuche, einen iranischen Pass zu erhalten, dokumentiert hast und der Ausländerbehörde vorlegen kannst.
Viel Erfolg
Weiteren Rat von Angelika findest du z.B. hier .