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Rechte nach einer Heirat bei laufendem Asylverfahren

Eine Deutsche und ein Geflüchteter in Deutschland planen eine Heirat, während das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bei der Frage an Anwältin Angelika geht es diesmal um Rechte und mögliche Hürden, die sich hierbei ergeben: Wie sieht es mit einer gemeinsamen Wohnung, Arbeit und Reisen aus?

Fotograf*in: Jeremy Wong Weddings auf Unsplash

Antwort

Liebe Nina,

zunächst wünschen wir euch, dass es mit der standesamtlichen Hochzeit alles klappt, denn das wird eure erste Hürde sein. Die Standesämter verlangen nämlich viele Unterlagen von euch beiden. In der Regel einen Pass, eine Geburtsurkunde oder sonstige Abstammungsnachweise, ein “Ehefähigkeitszeugnis” (Bescheinigung darüber, dass man nach dem Recht des Heimatlandes ehefähig ist, vor allem, dass man nicht oder nicht mehr verheiratet ist) und weitere Papiere, die sich nach dem Recht des Herkunftslandes richten.

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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