Antwort
Liebe Verena,
es ist sehr gut, dass Deine Freundin einen blauen Reisepass nach der Genfer Flüchtlings Konvention (GFK) besitzt. Damit kann sie in alle Länder reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, das sind über 100 Staaten weltweit. Für viele dieser Länder muss vorab ein Visum beantragt werden. Ob man dann dieses Visum erhält, ist die Entscheidung des Landes, in das gereist werden soll.
Visumfrei einreisen in Schengen-Staaten
Sie kann in die sogenannten Schengen-Staaten (Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn) visumfrei einreisen, wenn ihr Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert und sie im Ausland nicht arbeitet.
Leider hat der Libanon diese Konvention nicht unterzeichnet. Das heißt, dass Deine Freundin mit dem blauen Reisepass dort nicht einreisen kann. Ihr könnt versuchen, dass die libanesische Botschaft in Berlin Deiner Freundin ein Visum erteilt aufgrund des GFK- Passes. Allerdings möchten wir Euch nicht allzu große Hoffnung darauf machen.
Einreise auch mit syrischem Pass oft schwierig
Aber auch mit ihrem syrischen Pass wäre es schwierig. Zwar ist die Einreise syrischer Staatsbürger in den Libanon ohne Visum möglich, wenn sie mit einem syrischen Pass einreisen. Sie müssen lediglich bei der Einreise den Zweck ihres Besuchs im Libanon darlegen und dies mit entsprechenden Dokumenten nachweisen. Aber es gibt viele Fälle, in denen syrischen Staatsangehörigen am Flugplatz in Beirut aus Deutschland kommend die Einreise verweigert wurde bzw. in Deutschland beim Abflug von der Fluggesellschaft schon die Mitnahme nicht gestattet wurde.
Dies betrifft laut Aussage der deutschen Botschaft in Beirut Inhaber syrischer Pässe, die nur einen Ein- oder Ausreisestempel der Türkei enthalten, nicht aber das jeweilige Gegenstück. Findet sich nur einer der beiden Stempel im Pass, dann schließt die libanesische Grenzpolizei auf einen illegalen Grenzübertritt zu einem früheren Zeitpunkt und verwehrt die Einreise in den Libanon. Aus diesem Grund, so heißt es auf der Internetseite der Botschaft, verlangen Fluglinien auf dieser Strecke immer häufiger, dass die zu befördernden Personen ein Rückflugticket nach Deutschland gelöst haben.