Aufenthaltstitel: Muss Minderjähriger Pass erneuern lassen?

Ein minderjähriger Geflüchteter soll seinen Pass in der syrischen Botschaft in Berlin erneuern lassen, um seinen Aufenthaltstitel zu verlängern. Wer müsste ihn begleiten? Kann die Aufenthaltserlaubnis auch auf andere Weise verlängert werden? Anwältin Angelika gibt Rat.

Antwort aus unserer Redaktion von Anwältin Angelika:

Lieber Ratsuchender,

grundsätzlich müssen Ausländer einen Pass vorlegen, um einen Aufenthaltstitel zu verlängern (§5 Abs.1 Nr.4 AufenthG).

Dies gilt allerdings nicht für anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.3 AufenthG. Diese sind kraft Gesetzes von der Pflicht zur Erfüllung der Passpflicht für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgenommen.

Der Vater muss als anerkannter Flüchtling also keinen Pass bei der Verlängerung seines Aufenthaltstitels vorlegen. Die Ehefrau und die weiteren Kinder sind im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen und haben wahrscheinlich noch keine eigenen Asylanträge gestellt. Dazu würde ich raten, denn dann ist ihr Status unabhängig von dem des Vaters/Ehemanns. So können sie bei der nächsten Verlängerung ihres Aufenthalts u.U. auf ein eigenes Bleiberecht verweisen (anerkannter Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt). Sie sind dann nicht mehr zur Vorlage ihres syrischen Passes verpflichtet.

Bei dem 16-jährigen Sohn würde ich raten, mit der Ausländerbehörde zu sprechen. Manchmal reicht es, schriftlich zu begründen, dass es für ihn unzumutbar ist, die syrische Botschaft in Berlin aufzusuchen, da er Angst hat und sich vor Repressalien fürchtet. Es gibt ja Gründe für die Flucht des Vaters aus Syrien. Diese kann er durchaus anführen. Im Übrigen müsste ihn der Vater begleiten, und auch der hat bestimmt Gründe dafür, die Botschaft von Syrien nicht mehr zu betreten.

Mit Eintritt der Volljährigkeit – also mit dem 18. Geburtstag – wird der Sohn ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben.

Besteht die Ausländerbehörde auf die Vorlage des verlängerten Passes, sollte ein im Asylrecht kundiger Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Viel Erfolg und toll, dass die syrische Familie so gut unterstützt wird!

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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