Antwort
Lieber Ratsuchender,
toll, dass du so viel schon erreicht hast. Wir können uns sehr gut vorstellen, dass dir deine Familie fehlt und du sie gerne nach Deutschland holen möchtest.
Aber für geduldete Menschen ist ein Familiennachzug grundsätzlich ausgeschlossen. Hauptvoraussetzung dafür, dass du deine Familie im Rahmen der Familienzusammenführung aus Afghanistan holen kannst, ist, dass du eine Aufenthaltserlaubnis hast.
Du hast ja versucht, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, bist aber leider gescheitert. Wir kennen jetzt nicht die Einzelheiten deines Falles.
Um deine Familie nachholen zu können, solltest du zunächst versuchen, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Das könntest du zum Beispiel nach § 25b Aufenthaltsgesetz versuchen. Dieser Paragraph bietet Menschen, die seit Jahren immer wieder nur eine Duldung erhalten, eine Chance, endlich eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Es gibt viele Menschen wie dich, die seit langer Zeit in Deutschland leben und aus verschiedenen Gründen keine Aufenthaltserlaubnis haben. Mit dieser Vorschrift sollen Menschen, die sich bisher gut integriert haben, eine Chance erhalten, ihre Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu ändern.
Der Anspruchssteller muss sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, Grundkenntnisse über die hiesigen Lebensverhältnisse haben, seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern und über ausreichende Sprachkenntnisse (A2 Niveau) verfügen. Bis auf die Zeitspanne von 8 Jahren erfüllst du wohl alle Voraussetzungen.
Wir würden dir daher empfehlen, bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde einmal vorzusprechen und zu fragen, ob du bereits jetzt einen Antrag nach 25b AufenthG stellen kannst. Denn ohne eine Aufenthaltserlaubnis kannst du deine Familie nicht nachholen. Das tut uns leid. Aber wir sind sicher, dass du es noch schaffen wirst, du brauchst allerdings Geduld….
Viel Erfolg
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