Artikel 5 – Wenn die Wände Ohren haben

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Seit dem 23. Mai gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

In diesem Text geht es um Artikel 5, der die Meinungsfreiheit regelt. Hani* und Bilal aus Syrien erzählen, wie es um die Meinungs- und Pressefreiheit in ihrem Heimatland steht, aber auch, wie sie die Meinungsfreiheit in Deutschland erleben.

Vier Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde das deutsche Grundgesetz verkündet. Vier Jahre nach einer Zeit, in der kritische Meinungen brutal unterdrückt, Oppositionelle verhaftet und ermordet wurden und die Presse lediglich der Propaganda des Regimes diente. Mit Artikel 5 des Grundgesetzes wurde schließlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine freie Presse festgeschrieben:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. [expand title = „Weiterlesen“]

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. [/expand]

Spätestens seitdem die AfD auf der politischen Bildfläche erschienen ist, wird der Begriff der Meinungsfreiheit in Deutschland wieder vermehrt diskutiert. Die Rechte greift immer wieder darauf zurück, wenn sie beispielsweise rassistische Äußerungen und die Diskriminierung von Minderheiten legitimieren will. Andererseits stellt sie die Glaubhaftigkeit der Medien in rechtspopulistischer Tradition durch deren Diffamierung als „Lügenpresse“ in Frage. Journalisten sind außerdem vor allem in den letzten Jahren vermehrt Anfeindungen und Drohungen von rechts ausgesetzt.

In Deutschland hört die Unterdrückung nicht auf

Hani (27)* findet, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland Grenzen überschreitet. „Meine Freiheit sollte da aufhören, wo sie jemand anderem schadet. Wenn man in Deutschland zum Beispiel gegen Minderheiten hetzt.“ Hani hat in Syrien Journalismus studiert. Er sagt, eine unabhängige Berichterstattung gebe es dort nicht. „Journalisten sind das Sprachrohr der Regierung. Wenn du nicht gehorchst, bekommst du keinen Job. Mein Chefredakteur veränderte meine Artikel häufig vor der Veröffentlichung – um mich zu beschützen.“ Doch auch in Deutschland kann er seine Meinung nicht frei äußern. Überall gebe es syrische Spitzel, die Informationen an das Regime weitergeben. Deshalb möchte er anonym bleiben, um seine Familie zu schützen, die noch in Syrien lebt. „Wenn ich meine Stimme erhebe, könnte ihnen etwas passieren.“

Kritik ist gesetzlich verboten

Nach „Reporter ohne Grenzen“ ist Syrien für Journalisten derzeit eines der gefährlichsten Länder der Welt. Es steht außerdem auf der Rangliste der Pressefreiheit von ROG auf Platz 174 von 180. Präsident Baschar al-Assad unterdrückt mit willkürlichen Verhaftungen, Zensur und Abschreckung jegliche Art von kritischer Meinungsäußerung und unabhängiger Berichterstattung. Bei regimekritischen Äußerungen drohen Entführungen, Folter und Mord. Sie sind sogar gesetzlich verboten.

Bilal (26) erzählt, wie er in Syrien schon früh gelernt hat, dass Politik ein Tabuthema ist: „Wenn man seine Eltern als Kind mal nach dem Präsidenten gefragt hat, antworteten sie immer: ‚Sch! Die Wände hören auch zu.‘ Man konnte niemandem vertrauen.“ Als sich die Menschen in Syrien 2011 gegen diese Unterdrückung auflehnten, wurden die Aufstände von der Regierung brutal niedergeschlagen. „Als der erste Freund von mir bei den Demonstrationen erschossen wurde, hat mich die Wut auch auf die Straße getrieben. Ich hatte schon Angst. Aber es war ein unbeschreibliches Gefühl.“

Bilal K. vor einer Holzwand. Er spricht in diesem Beitrag über Artikel 5 des Grundgesetz
Bilal K.

Regimekritik lustig verpackt

Es gibt in Syrien nur wenige Möglichkeiten, Missstände und Kritik öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Bilal erzählt von der syrischen Serie „Spotlight“, in der zweideutig und lustig verpackt Kritik an der autoritären Regierung geübt wird. Komödien sind die einzigen Inhalte in den syrischen Medien, in denen es nicht darum geht, Baschar al-Assad und seine Politik zu idealisieren. „Spotlight“ schaut Bilal immer noch gerne.

Er fühlt sich in Deutschland frei mit dem, was er sagt. „Allerdings bin ich nicht der Typ, der gerne über Politik redet. Ich habe den Glauben an gute Politik verloren. Es geht dabei immer nur um Interessen. Ich hoffe einfach, dass der Krieg bald vorbei ist und die Menschen in Syrien endlich wieder in Frieden leben können.“

* Name von der Redaktion geändert.

Die weiteren Artikel unserer Grundgesetz-Reihe findet ihr hier: Das Grundgesetz wird 70.

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