In Artikel 2 geht es um die freie Entfaltung der Persönlichkeit und damit um Freiheit – ein Begriff, der sehr viele Bedeutungen haben kann: In Syrien eine andere als in Deutschland, für junge Menschen eine andere als für ältere. Darüber spricht Antonios aus Syrien in unserem Interview.
In Artikel 2 des Grundgesetzes wird festgelegt, dass jeder Mensch sich frei entfalten können muss. Diese Freiheit ist nach der Menschenwürde das zweite Menschenrecht des Grundgesetzes und gilt damit für alle, nicht nur für deutsche Bürger*innen.
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