Zusätzliche Kosten beim Zahnarzt?

Unangenehme Überraschung beim Zahnarzt: Ein Patient aus Syrien sollte zusätzliche Kosten für eine Zahnbehandlung übernehmen. Warum? Kann die Kassenzahnärztliche Vereinigung helfen? Anwältin Angelika berät.

Antwort

Da plagen dich nicht nur Zahnschmerzen sondern auch noch Geldsorgen….

Jeder Zahnarzt hat vor der Behandlung die Pflicht, den Patienten über Nebenwirkungen oder Risiken der Zahnbehandlung zu informieren. Genauso muss er den Patienten auch über eventuelle Zuzahlungen informieren.  Dies erfolgt in der Regel mit einer schriftlichen Vereinbarung,  die der Patient und der Zahnarzt unterschreiben. In der Vereinbarung sind alle Kosten enthalten, die der Patient selbst bezahlen muß, die also nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen.

Statt einer solchen schriftlichen Vereinbarung  kann dies aber auch mündlich geschehen. Der Zahnarzt teilt dann dem Patienten mit, dass er zusätzliche Kosten zahlen muss, die seine Krankenversicherung nicht trägt. Dann kann die Beweislage allerdings schwierig sein. War vielleicht eine  Zahnarzthelferin dabei, als der Arzt den Patienten auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen hat?

Verletzt der Zahnarzt seine wirtschaftliche Aufklärungspflicht, wird der Patient von seiner Kostentragungspflicht befreit. Dies geschieht rechtlich gesehen dadurch, dass der wirtschaftliche Schaden, den der Patient wegen der Pflichtverletzung hat, mit dem Honoraranspruch des Zahnarztes verrechnet wird.

Wenn der Zahnarzt weder dich noch deinen Freund schriftlich oder mündlich auf diese Zusatzkosten hingewiesen hat und ihr jetzt eine Rechnung von ihm bekommen habt, scannt diese Rechnung bitte ein und mailt sie an die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (in Hamburg an die Mailadresse info@ekz-hamburg.de).

Ihr müsst den Vorgang dann schildern und eure Einwilligung erteilen, damit sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung an den Zahnarzt wenden darf. Auf jeden Fall solltet ihr mit dem Zahnarzt Kontakt aufnehmen und ihm mitteilen, dass ihr die Rechnung zur Prüfung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung gegeben habt. Es können sonst noch Mahngebühren entstehen.

Viel Erfolg damit und vor allem keine Zahnschmerzen mehr.

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Braucht man einen Pass aus dem Heimatland, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern? Foto: Hussam Al Zaher

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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