Wie kann ich meine Verlobte in Syrien heiraten?

In unserer Rubrik Frage und Antwort geht es heute um die Heirat. Was muss der Ratsuchende tun, um seine Verlobte in Syrien zu heiraten? Kann sie nach Deutschland kommen? Anwältin Angelika gibt Rat.

Heirat, Beziehung, Ehe.

Antwort

Lieber Ratsuchender,

leider wird das nicht so ohne weiteres möglich sein. Da du subsidiär schutzberechtigt bist, ist dein Anspruch auf Ehegattennachzug recht schwierig. Du bist ja auch noch nicht verheiratet, so dass diese Möglichkeit von vornherein ausscheidet.

Um deine Verlobte heiraten zu können, muss sie nach Deutschland kommen. Dann könnt ihr vor einem deutschen Standesamt mit den erforderlichen Dokumenten eine Ehe schließen. Oder ihr müsst in Syrien heiraten, was für dich natürlich nicht möglich ist.

Du kannst aber auch in Syrien legal in Stellvertretung heiraten. Siehe dazu den Artikel im kohero-Magazin: /frage-und-antwort-heirat-zwischen-deutschland-und-syrien-jana/

Erforderliche Schritte

Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Aufsetzen einer Vollmacht in deutsch. Sie muss die genauen Angaben zu den Personen enthalten (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Wohnort) und die genaue Handlung des Bevollmächtigten (Heirat in Stellvertretung)
  • Dieses Schreiben muss dann ins Arabische übersetzt werden
  • Dann erfolgt eine Beglaubigung der Vollmacht beim Notar
  • Das im Bezirk des Notars gelegene Landgericht muss eine Überbeglaubigung vornehmen
  • Das Bundesverwaltungsamt in Köln muss dann diese Vollmacht beglaubigen
  • Eine abschließende Beglaubigung erfolgt durch die syrische Botschaft/Konsulat bei einem persönlichen Erscheinen des Vollmachtgebers

Erst wenn alle diese Schritte durchlaufen sind und die letzte Beglaubigung durch die syrische Botschaft erfolgt ist, wird diese Vollmacht von den Behörden in Syrien anerkannt. D.h. erst dann kann ein Verwandter von dir mit dieser Vollmacht rechtsgültig die Ehe in Stellvertretung für dich in Syrien schliessen. Anschließend muss eine Eintragung in das syrische Personenstandsregister erfolgen.

Ehegattennachzug

Ein Ehegattennachzug wäre dann grundsätzlich möglich. Es wird allerdings verlangt, dass die noch in Syrien befindliche Ehefrau Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A1 hat. Ein Antrag nach § 30 Aufenthaltsgesetz muss man bei der deutschen Botschaft in Beirut stellen.

Es sind also viele Hürden zu nehmen und es wird bestimmt einige Zeit dauern.

Dieser Artikel wurde  auch auf Englisch veröffentlicht.

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

Eine Antwort

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wo finde ich den Vollmachtsform fürs Heiraten im Ausland (Syrien).

    Mit freundlichen Grüßen
    Hussein Alyoussef

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