Neuigkeiten aus Deutschland
Deutschland hat im ersten Halbjahr 47.400 Flüchtlinge aufgenommen
In Deutschland wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mehr als 47.000 Geflüchtete aufgenommen. Gleichzeitig wurden mehr als 73.00 Menschen abgeschoben. Von ihnen reisten etwa 4.370 Menschen freiwillig aus, nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschreibt einen jährlichen Zuwanderungskorridor nach Deutschland von 180.000 bis 220.000 Menschen, d.h. in diesem Jahr werden etwa 95.000 Geflüchtete erwartet.
Als reiches Land werde Deutschland seiner Verantwortung für den Flüchtlingsschutz nicht gerecht, sagt die innenpolitische Sprecherin der Linke Jelpke.
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Keine Bildung für Flüchtlingskinder im Flughafen-Transitbereich
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschloss in einem am 27. August veröffentlichten Beschluss, dass schulpflichtige Flüchtlingskinder im Transitbereich eines Flughafens keinen Anspruch auf Zugang zu Bildung haben. Dem Gerichtsurteil zufolge bedeutet der fehlende Zugang zu Bildung aber nicht, dass der Transitaufenthalt am Flughafen abgebrochen werden muss und die Einreise nach Deutschland genehmigt wird.
In diesem konkreten Fall war ein sechsjähriger Junge gemeinsam mit seinen Eltern und zwei Geschwistern am 9. August 2018 von Angola aus nach Frankfurt am Main geflogen. Sie kamen in einer Unterkunft für Gweflüchtete im Transitbereich des Flughafens unter, nachdem ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Sie sollten von dort abgeschoben werden.
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Studie zeigt Lösung gegen Leistungsblockaden von Schülern mit Migrationshintergrund
Laut einer Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) machen Kinder mit Migrationsgeschichte häufiger als andere Kinder die Erfahrung, dass man ihnen aufgrund ihrer Herkunft keine guten Leistungen zutraut. Der von der Stiftung Mercator geförderten Studie zufolge können Lehrkräfte mit zielgerichteten Interventionen dabei helfen, dass die Kinder eine positive Überzeugung von ihrer eigenen Leistungsfähigkeit entwickeln.
Es kann zu Ängsten und Leistungsblockaden kommen, wenn Lernende bemerken, dass andere ihnen aufgrund ihrer Herkunft keine guten Leistungen zutrauen, sagt Dr. Mohini Lokhande, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Co-Autorin der SVR-Studie. Das führt die Betroffenen dazu, Vertrauen an sich selbst, ihre Lehrkräfte oder die Schule zu verlieren, so Dr. Lokhande. Allerding erbringen die Betroffenen laut Lokhande mit Hilfe der motivationsfördernden Unterrichtsstrategien bessere schulische Leistungen und können zeigen, was in ihnen steckt.
Forscher des SVR führten eine Evaluationsstudie zu zwei Interventionen durch. Es wurde untersucht, wie sich die Mathematikleistungen von Fünftklässler*innen an Ruhrgebietsschulen entwickelten, wenn zuvor ausgebildete Lehrekräfte diese Interventionen selbstständig im Unterricht durchführten. Die Übungen und Strategien ermöglichen es den Schüler*innen, sich ihre persönlichen Stärken vor dem Klassenzimmertest vorzustellen. Die Lehrkräfte können ihnen zeigen, dass alle Kinder das Potenzial zur Weiterentwicklung haben. Die Analyse des Forschungsteams basiert auf Angaben von 889 Schulkindern in mehr als 50 Klassen.
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Bamf sieht sich auf mögliche Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan vorbereitet
Laut eines Sprechers vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist das Bundesamt auf mögliche Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan vorbereitet. „Um auf etwaige Veränderungen des Arbeitsvolumens vorbereitet zu sein, verfügt das Bundesamt über eine flexible Organisationstruktur“, teilte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit.
Dem Sprecher zufolge werden Bereiche wie Kommunikation, IT und Sicherheit gestärkt. Es soll zeitnah mehr Personal in den betroffenen Abteilungen eingestellt werden.
Zur Zahl der afghanischen Fliehenden, die das Amt erwartet, konnte das Bamf keine konkrete Aussage machen, denn dies hänge von vielen volatilen Faktoren ab. Allein zwischen Januar und Juli 2021 beantragten nach Angaben des Bamf jedoch 11.030 Menschen aus Afghanistan Asyl in Deutschland. Im vergangenen Jahr haben Afghaninnen und Afghanen insgesamt 11.311 Asylanträge gestellt.
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Afghanische Flüchtlinge sollen nach Thüringen kommen können
Die Kabinettssitzung in Thüringen beschloss am Dienstag, dem 31. August, dass Afghan*innen mit Angehörigen in Thüringen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Durch das Landesaufnahmeprogramm will Thüringen damit Angehörigen von Afghan*innen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, in den Freistaat zu kommen. Allerdings kann Thüringen diese Pläne ohne die Zustimmung des Bundesinnenministeriums nicht umsetzen.
Thüringens Migrationsminister Dirk Adams (Grüne) sagte, dass jede einzelne Person, die sie dadurch aus Afghanistan herauzusholen schafften, die Mühe wert sei.
Damit afghanische Verwandte über ein geplantes Programm nach Thüringen kommen können, müssen bestimmte Bedingungen allerdings erfüllt sein. Unter anderem sind familiäre Beziehungen zu den Personen erforderlich, die in Thüringen wohnhaft sind. Außerdem müssen sie selbst oder durch Dritte in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern. Solche Garantien können laut Adams auch an Dritte, wie z.B. Vereine, abgegeben werden.
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..und aus der Welt
Zehntausende afrikanische Migranten verschwunden
Am Internationalen Tag der Verschwundenen machte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz auf das Schicksal unzähliger Migrant*innen aufmerksam.
Nach Angaben der Organisation sind aktuell etwa 48.000 Personen in Afrika beim Roten Kreuz und dem Roten Halbmond als verschwunden registriert. Das entspreche nur einem Bruchteil der tatsächlichen Zahlen, teilte die Organisation in Genf mit. Für ihre Familien bedeutet das neben schmerzlicher Unsicherheit viele behördliche, rechtliche und wirtschaftliche Probleme.
Der Direktor des Internationalen Roten Kreuzes für Afrika sprach von einer alarmierenden Zahl von Migrant*innen, die jedes Jahr vermisst werden.
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Warschau will Ausnahmezustand an Grenze zu Belarus
Polen will aufgrund der hohen Zahl illegal über Belarus einreisender Migranten im Grenzgebiet über das östliche Nachbarland den Ausnahmezustand für eine Dauer von 30 Tagen erklären. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte am Dienstag in Warschau, dass die Regierung einem entsprechenden Antrag zugestimmt haben und Präsident Andrzej Duda vorgelegt wurde. Duda kündigte an, die Entscheidung der Regierung umfassend zu überprüfen und seine Entscheidung dann bekannt zu geben.
Der Ausnahmezustand betrifft 183 Städte im Osten des Landes. Dort werden die Bürgerrechte für diese Zeit eingeschränkt. Dadurch sind keine Exkursionen, Vorführungen oder sonstige Aktionen erlaubt. Für die Einheimischen gibt es keine Hindernisse im Alltag, doch vorerst dürfen sich Ausländer nicht mehr in dem Gebiet aufhalten, erklärte Innenminister Mariusz Kaminski.
Allein im August versuchten mehr als 3.000 Migrant*innen, die polnisch-belarussische Grenze illegal zu überschreiten, so Kaminsky.
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EU-Innenminister wollen Flucht nach Europa verhindern
Nach einem Sondertreffen in Brüssel am Dienstag, dem 31. August, entschloss die EU, die Rückkehr der illegalen Einwanderung in großem Maßstab zu verhindern.
Gleichzeitig will die EU vor Ort Hilfe anbieten. In der Erklärung heißt es, es gehe in erster Linie darum, Nachbar- und Transitländer zu unterstützen, die viele Migranten und Flüchtlinge aufnehmen.
„Wir sehen noch keine größeren Bewegungen von Afghanen in Nachbarländern, aber das könnte sich ändern“, sagte Innenkommissarin Ylva Johansson nach dem Treffen.
Im Vorfeld des Treffens bezeichnete die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl die Vorschlagslinie der EU als „unfassbar“. „Das sind Flüchtlinge, Menschen, die in Gefahr sind. Sie sind in Afghanistan vom Westen im Stich gelassen worden – es wird alles getan, um sie daran zu hindern, in Europa Zuflucht zu suchen“, erklärte Geschäftsführer Günter Burkhardt.
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Lage in griechischen Auffanglagern auf Ägäis-Inseln deutlich entspannt
Das Einwanderungsministerium in Athen registrierte Ende August auf Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos etwa 5.400 Eingewanderte, wo vor zwei Monaten rund 7.700 Migrant*innen lebten. Im April 2020 waren es knapp über 40.000.
Das Camp am Rande der Hauptstadt von Samos mit einer Kapazität von 650 Personen beherbergt heute 612 Migrant*innen. Doch vor wenigen Monaten lag die Zahl der dort lebenden Menschen bei sechsmal mehr. In den Lagern von Kos, Leros und Chios leben auch etwa 500 Menschen.
Athen hat in den letzten Monaten mehrere Tausend Eingewanderten auf das Festland gebracht. Außerdem wird die Seegrenze zur Türkei streng überwacht. Hilfsorganisationen kritisieren die griechische Pushback-Politik. Andererseits plädiert die griechische Regierung für den Schutz ihrer Landesgrenzen, die auch die Grenzen der Europäischen Union sind.
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UN: Fast 60 Millionen Kinder leben auf der Flucht oder als Migranten
Nach Angaben der Vereinten Nationen fliehen mehr Kinder oder leben als Migrant*innen als je zuvor. Die Genfer Kinderhilfsorganisation UNICEF gab an, dass insgesamt knapp 60 Millionen Mädchen und Jungen betroffen sind. Laut einem UNICEF-Bericht ist diese Zahl seit 2015 um etwa 10 Millionen gestiegen. Derzeit leben etwa 35,5 Millionen Mädchen und Jungen als Geflüchtete oder Einwanderte außerhalb ihres Geburtslandes. Darüber hinaus wandern 23,3 Millionen Kinder als Binnenvertriebene durch ihre Heimatländer.
Laut UNICEF waren im Jahr 2020 neun von zehn unbegleiteten Kindern, die in Europa Asyl suchen, Jungen. Mädchen und Jungen haben oft unterschiedliche Gründe für die Flucht oder Migration. Jungen werden eher als die angesehen, die ihre Familien unterstützen können. Andererseits wird berichtet, dass Mädchen häufig ihr Zuhause verlassen, um eine frühe Heirat oder sexuelle Gewalt in Konflikten zu vermeiden. Der UNICEF zufolge sind Mädchen häufiger Opfer von Menschenhandel als Jungen.
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Die gute Nachricht
Karlsruhe verurteilt Syrer zu zwölf Jahren Haft!
Wie sie am Montag, dem 30. August, in Karlsruhe mitteilten, bestätigte der Oberste Strafgerichtshof des Bundesgerichtshofs (BGH) die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) vom November 2020. Es ging darum, einen syrischen Kriegsverbrecher und IS-Anhänger zu zwölf Jahren Haft zu verurteilen.
Nach den Ermittlungen des OLG aus dem Jahr 2012 erschoss der 32-jährige Kriminelle in seinem Heimatland zusammen mit anderen Aufständischen einen Häftling. Damals kämpfte er gegen die Armee von Präsident Bashar al-Assad, bevor er sich 2014 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschloss. Während dieser Zeit nahm er an der Folter von zwei Teenagern teil, die wegen Handypornografie festgenommen wurden. Er kam im Herbst 2015 nach Deutschland.
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