Neuer Koalitionsvertrag – Migration und Asyl

Am 24. November wurde der neue Koalitionsvertrag der Parteien SPD, Die Grünen und FDP veröffentlicht. Wir fassen für euch die wichtigsten migrations- und asylpolitischen Änderungen zusammen.

Deutscher Bundestag, Parteien schließen Koalitionsvertrag

Die konkreten Änderungen im Koalitionsvertrag für Menschen in Deutschland:

Die Zentren für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (AnkER), in denen Asylsuchende bis zur Zuteilung in eine Kommune oder zur Abschiebung gewissermaßen eingesperrt und von der Gesellschaft isoliert und ausgegrenzt werden, sollen abgeschafft werden.

Zudem soll die Einbürgerung erleichtert werden. Die Erlangung der Staatsangehörigkeit wird nun schon nach fünf Jahren ermöglicht, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. Auch werden in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Dies steht unter der Bedingung, dass die Eltern seit fünf Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ermöglichung von Mehrfachstaatsangehörigkeit. Auch für Menschen, die bisher nur in Deutschland geduldet wurden, sollen die Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthaltstitel verbessert werden. Gute Nachrichten gibt es für Menschen mit einer Ausbildungsduldung, denen dadurch nun ein Bleiberecht zugesichert wird. Trotzdem hält die neue Regierung weiterhin an Duldungszeiten fest, obwohl zumindest die sogenannte Duldung Light, zur Klärung der Identität einer Person, aufgehoben wurde.

Außerdem gibt es Änderungen bei den Bestimmungen zur Familienzusammenführung. Subsidiär Geschützte sollen mit Geflüchteten der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt werden und erhalten somit wieder einen Rechtsanspruch auf das Nachholen der Kernfamilie. Der Familiennachzug wird zusätzlich erleichtert durch das Ziel, die Visavergabe zu beschleunigen und zu digitalisieren, wodurch das Aufenthalts- und Bleiberecht generell leichter zugänglich werden könnte.

Die Lebenssituation in Deutschland kann dazu auch durch die Abschaffung von Arbeitsverboten für Menschen, die in Deutschland leben, verbessert werden. Damit dürfen beispielsweise auch Asylsuchende während der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen legal arbeiten. Darüber hinaus sollen alle geflüchtete Menschen Zugang zu Integrationskursen haben und Kinder und Jugendliche einen schnellen Zugang zu Bildung gewährleistet bekommen. Die Gesundheitsversorgung soll zukünftig  weniger bürokratisch ablaufen. Kritisch zu sehen ist die fehlende Eindämmung von Abschiebungen, eine weiterhin harte Abschiebepolitik ist zu erwarten.

Beschlüsse im Koalitionsvertrag zur internationalen Migrationspolitik:

Auf EU-Ebene und der internationalen Migrationspolitik sind die Aussagen weiterhin vielmehr Lippenbekenntnisse ohne konkreten Maßnahmen zu Veränderungen. Die Koalition beruft sich auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Es wird sich zwar gegen illegale Push-Backs und das Leid an den EU-Außengrenzen ausgesprochen, konkrete Maßnahmen zur Verhinderung allerdings nicht formuliert. Weiterhin sollen Asylsuchende, die sich davor in einem anderen EU Land aufgehalten haben, zurückgewiesen werden. Außerdem gibt es keine Maßnahmen zur Einstellung  finanzieller und logistischer Unterstützung von Staaten, die Menschenrechte an den Außengrenzen verletzen.

Gleichzeitig setzt die Koalition immer noch auf die Kooperation mit Drittstaaten bei der Asylpolitik. So wird das Asylrecht ausgelagert und nicht Deutschland, sondern die Drittstaaten stehen in der Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und des Schutzstatus. An den Grenzen gibt es meist nur unzureichenden Rechtsschutz. Unklar bleibt auch, wie mit aktuellen Missständen im europäischen Asylsystem umgegangen werden soll und wie diese verhindert werden könnten. Eine erfreuliche Entscheidung allerding ist die Entkriminalisierung von ziviler Seenotrettung.

Einige der neuen Beschlüsse werden zu konkreten Verbesserungen für Menschen in Deutschland führen und können tatsächlich mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bedeuten. Andere Themen bleiben weiterhin unangesprochen. Teils sind die Beschlüsse nur vage formuliert, welche konkreten Handlungen damit gemeint sind, bleibt offen.

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Autorengruppe
Emma Bleck
Emma kommt aus Hamburg und hat dort “Kultur der Metropole” an der Hafencity Universität studiert. Seitdem ist sie kritische Alltagsforscherin und befasst sich mit machtkritischen Gesellschaftsanalysen. Sie liest gerne und interessiert sich für Sprachen, Feminismus und Migration. Nebenbei engagiert sie sich politisch.

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