Subsidiärer Schutz, aber keine Rechte

Mein Nahmer ist Khalel Alnuzaihi, ich komme aus der Stadt Al Qunytira, die im Süden von Syrien liegt. In Hamburg wohne ich seit fast zwei Jahren. 

Ich hatte ein Problem mit dem Jobcenter und mein Vertrag wurde gekündigt. Ich musste schnell Arbeit finden und bekam einen  Job im Café Schmidt in Altona. Dort arbeite ich nun am Wochenende. Jetzt lerne ich Deutsch und am 31. August habe ich meine Prüfung.

In Syrien musste ich zur Armee gehen und mit Waffen hantieren, aber irgendwie konnte ich das nicht machen. Ich lebte dort mit Kaninchen und Vögeln und habe von diesen Tieren gelernt, dass wir nur mit Liebe miteinander leben können.

Ich habe in Syrien eine Ausbildung zum Veterinär gemacht, hier in Deutschland würde ich gerne eine Ausbildung zum Krankenpfleger absolvieren. Dazu müsste ich ab September ein Praktikum in einem Krankenhaus antreten. Ich bin auf der Suche, habe aber leider noch nichts gefunden.

Mein Bruder wohnt in Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Er ist 17 Jahre alt, aber er kann nicht zu mir nach Hamburg ziehen, weil ich keine Wohnung habe. Ich wohne im Asylheim und darf auch nicht nach Bad Segeberg ziehen, da ich subsidiären Schutz bekomme. Wenn man subsidiären Schutz bekommt, hat man keine Rechte. Die Regierung darf uns unsere Rechte nehmen.

Aber ich möchte mich in jedem Fall bei allen Deutschen für das tolle und schöne „Willkommen“, das sie uns Geflüchteten entgegenbringen, bedanken.

Mein Deutsch ist nicht so gut. Ich kann ein wenig verstehen, aber nicht so gut sprechen, weil ich wenig Kontakt zu Deutschen habe. Ich suche Freunde, aber mein Deutsch ist nicht gut genug für eine Freundschaft. Aber trotzdem habe ich Hoffnung, dass ich in der Zukunft Freunde finden werde.

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Maria.Foto: Sophie Martin

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Hussam studierte in Damaskus Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen. Parallel dazu arbeitete er als schreibender Journalist. Seit 2015 lebt er in Deutschland. Er ist Gründer und Chefredakteur von kohero. „Das Magazin nicht nur mein Traum ist, sondern es macht mich aus. Wir sind eine Brücke zwischen unterschiedlichen Kulturen.“

2 Antworten

  1. Alle, die subsidiären Schutz bekommen, haben beim Umziehen die gleichen Rechte, wie diejenigen, die Flüchtlingsschutz bekommen. Drei Jahre nach dem Bescheid darf man in ganz Deutschland umziehen.

    Wer subsidiären Schutz hat, hat viele Rechte. Zum Beispiel das Recht in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Es gibt viele Flüchtlinge, die abgelehnt werden. Sie sind von Abschiebung bedroht. Sie müssen viel Geld an Rechtsanwälte bezahlen und klagen oft lange vor dem Gericht.

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