Antwort
Stellvertretung bei der Heirat ist möglich
Die Ehe ist ein Vertrag, der beide Parteien persönlich bindet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die persönliche Anwesenheit beider Eheschließenden bei der Eheschließung zwingend notwendig ist. Art. 8 Abs. 1 PSG lässt ausdrücklich die Stellvertretung bei der Eheschließung (at-taukīl fī z-zawāǧ) zu.
Der Stellvertreter ist aus der Sicht des deutschen Rechts als Bote zu qualifizieren. Er bringt lediglich den Willen einer der Parteien zur Eheschließung zum Ausdruck, in diesem Fall wäre es der Vater, der den Sohn vertritt. Die Auswahl des Ehepartners kann jedoch nicht dem Stellvertreter überlassen werden. In der Praxis ist die Stellvertretung bei der Ehe in Syrien üblich und allgemein anerkannt.
Vollmacht und Registrierung
Häufig heiraten syrische Männer auf diesem Weg, um die Frau nach Deutschland nachzuholen. Der in Deutschland lebende Syrer muss eine Vollmacht auf seinen Vater ausstellen, dass dieser den Heiratsvertrag mit der Syrerin im Namen des Sohnes abschließt. Es muss dann eine Registrierung bei einem syrischen Gericht erfolgen. Dazu müssen dann noch entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.
Eine Vollmacht kann der Syrer bei jedem Notar ausstellen lassen. Er muss dann genaue Angaben der Frau und von sich selbst machen. Diese Vollmacht muss anschließend beglaubigt und ins Arabische übersetzt werden. In die syrische Botschaft muss er dafür nicht.
Autorin: Angelika Willigerod Bauer
14 Antworten
In meine Flüchtlingsberatung kam ein Syrer, der eine Handschuh-Ehe eingehen will. Er meinte, die Vollmacht müsse von der syrischen Botschaft beglaubigt werden (mit dem Risiko aus § 72 AsylG). Sie schreiben, eine (notarielle) Vollmacht müsse beglaubigt werden, ohne die syrische Botschaft betreten zu müssen. Wer macht dann die Beglaubigung? Oder ist damit die Beglaibigung durch den Notar gemeint?
Hallo,
ich habe ein Anliegen und weiß mir keine Hilfe mehr.
Ich bin mit einem Syrer zusammen. Er lebt leider noch in Syrien, in Idlib. Die Umstände sind bekannt.
Leider wurde er vom Regime zweimal zum Tode verurteilt. Er kann quasi nirgends hin.
Gibt es eine Möglichkeit für ihn, aus dem Land zukommen, ohne für die Flucht über 2500 Euro zuzahlen?
Wäre um jeden Tipp dankbar
Danke, für die Klarstellung, dass es diese nach syrischem Recht legale Möglichkeit für eine Eheschließung gibt.
Aber ergibt sich daraus ein „Anspruch“ für eine Einreise der Frau aus Syrien nach Deutschland, zumal nach der geltenden Regelung für den „Familiennachzug“ nur diejenigen nach Deutschland als Familienangehörige nachreisen können, zu denen bereits vor der Flucht eine familiäre Bindung bestand!
Peter fragt wenn ich meine Verlobte heirate darf ich dann umziehen nach Fehmarn wohne noch Berlin
Guten Tag !
Ich kümmere mich seid einigen Jahren um eine Familie aus Deutschland.
Der Sohn der Familie möchte gern aus seiner Heimatstadt in Syrien heiraten.
Er hat eine Auffenthaltserlaubnis .
Was muss er jetzt unternehmen?Vielen Dank
Mein Nachbar ist Syrer. Seine Partnerin Österreicherin. Die beiden haben seid 2monaten ein Baby. Die Frau geht nie aus der whg. Nur ev zum Arzt. Einkaufen geht der Mann. Die Frau ist nur in der whg. Ist das normal oder stimmt da etwas nicht?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich lebe seit 5 Jahren in Berlin und habe Schutz. Vor einem Jahr habe ich Syrien geheiratet. Wie kann ich meine Frau zusammenbringen?
Mit freundlichen Grüßen
Mohamed Akil
Hallo Mohamed,
wir haben leider nicht genug Informationen von Dir. Du kannst Deine Frau nur dann nachholen, wenn Du selbst einen entsprechenden Aufenthaltstitel hast ( bei subsidiärem Schutzstatus ist es sehr schwierig). Um Deine Ehefrau aus Syrien nach Deutschland nachzuholen muß sie einen Antrag auf Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft in Beirut stellen. Dort müssen dann zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein: u.a. die Vorlage der Heiratsurkunde, Deutschkenntnisse Deiner Frau auf A1 Niveau, Vorlage ihres Reisepasses. Du mußt nachweisen, dass es genügend Wohnraum für euch beide in Deutschland gibt, dass Du den gemeinsamen Lebensunterhalt zahlen kannst. Dieses Visumsverfahren wird in Zusammenarbeit mit der für Dich zuständigen Ausländerbehörde durchgeführt und dauert meistens sehr lange. Aber wir empfehlen Dir, es vorzunehmen. Viel Erfolg dabei!
Muss man nur für seinen Vater vollmacht machen ?Oder es geht für einen Bekannten oder so? Und wo soll die Voll Macht beglaubigte werden?
Bin Deutscher Staatsbürger und möchte meine syrische verlobte aus Ägypten her holen, hab bereits hier meine ehefähigkeitzeugnisses und das was verlangt würde
Meine Frage ist wo muss ich beglaubigen lassen damit ich zu euch rüber bringe
Weiß nur muss einmal in arnsberg beglaubigen oder wie man es nennt.
Weiß ehrlich gesagt garnicht was ich tun soll.
Ruf mehr mals bei euch ran aber da geht keiner ran
Bitte um Hilfe
Möchte gerne wissen wo ich was beglaubigen kann und wo.
Und dann was ihr alles braucht von mir
Und ob mein Vater rüber kommen kann es angeben
Da ich immer auf Montage bin.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich bin ein Deutscher Staatsbürger geworden und habe die deutsche Einbürgerung neulich erhalten. Und jetzt möchte ich eine syrische Frau aus Syrien heiraten. Aber ich weiß nicht, welche Verfahren hierfür erforderlich sind, ich keine Ahnung dafür habe und was ich damit tun sollte?
Bitte, ich möchte erkundigen und beraten und eine Ehe von einer syrischen Frau anfragen und nach Deutschland abholen.
Mit freundlichen Grüßen
Jamal
Lieber Jamal,
das ist zwar rechtlich möglich, aber es wird etwas dauern. Schau Dir doch einmal den Artikel hier an:/wie-kann-ich-meine-verlobte-in-syrien-heiraten/
Viel Erfolg und Glück
Auch wir haben hier einen jungen Mann aus Syrien, er hat inzwischen eine Niederlassungserlaubnis und möchte per Vollmacht in Syrien seine Verlobte heiraten. Wir haben schon einmal den ganzen Weg der Beglaubigungen „durch“: Notar, Landgericht, Bundesverwaltungsamt + beglaubigte Übersetzung. In Syrien wurde diese Vollmacht nicht anerkannt, es hieß, sie muss von der syrischen Botschaft beglaubigt werden. Sie schreiben, dass das nicht nötig wäre. In einer anderen Antwort hier („Wie kann ich meine Verlobte in Syrien heiraten?“) schreiben Sie aber dann doch, es muss abschließend in der syrischen Botschaft beglaubigt werden, oder gilt das nur für subsidiär Geschützte? Könnten Sie das bitte für uns nochmal klarstellen?
In unserer, nicht anerkannten Vollmacht waren übrigens keine Angaben zu seiner Verlobten enthalten. Die Notwendigkeit hierfür haben wir erst danach erfahren. Vielleicht hat es auch daran gelegen, dass sie nicht anerkannt wurde?
Wir würden uns sehr über eine Antwort Ihrerseits freuen und bedanken uns im Voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich möchte eine Vollmacht für mein Vater machen.
Und ich will die Form, in der ich die Ehevollmacht schreiben soll.
Kann mir jemand helfen.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen.