Antwort
Lieber Victor,
wir haben leider nicht ausreichende Informationen von Dir für eine abschließende Beurteilung: Hast Du noch einen gültigen iranischen Pass oder bist Du bereits deutscher Staatsbürger mit Anspruch auf einen deutschen Pass? Welchen Aufenthaltsstatus hast Du?
Grundsätzlich müssen die Daten in Deinem Pass korrekt sein. Sonst kannst Du Schwierigkeiten bekommen, ein Ordnungsgeld kann fällig werden. Der Weg, falsche Daten in den Ausweispapieren zu korrigieren, ist schwierig und auch langwierig.
Dein Aufenthaltsrecht ist aber nur gefährdet, wenn Du falsche Angaben über Deine Identität gemacht hast. Dann kann eine Rücknahme des Aufenthaltstitels vorgenommen werden. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Du hast nicht über Deine Identität getäuscht, es fehlten einfach nur zwei – relativ unbedeutende – Angaben zu deinem Geburtsdatum in deinem Pass.
Es ist schon einmal gut, dass Du eine übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde aus dem Iran hast.
Bei der Registrierung falsch aufgenommene Personalien werden vom Bundesamt grundsätzlich nur korrigiert, wenn später Identitätsdokumente im Original vorgelegt werden, deren Echtheit nach einer Überprüfung auch festgestellt wird. Es macht also keinen Sinn, ohne Vorlage von Dokumenten die Korrektur von Personalien wie dem Geburtsdatum zu beantragen. Nun verlangt die Ausländerbehörde, dass Du einen iranischen Pass vorlegst, die Geburtsurkunde allein reicht ihnen wohl nicht.
Empfehlung
Wir würden Dir empfehlen, nochmals mit Deiner zuständigen Ausländerbehörde zu sprechen und Deinen Aufenthalt generell zu klären. Wahrscheinlich hast Du sogar einen Anspruch auf eine unbefristet Niederlassungserlaubnis.
Viel Erfolg!
Dieser Artikel wurde auch auf Englisch veröffentlicht.