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Mietkaution und Jobcenter – Wie passt das zusammen?

Wer eine Wohnung sucht und Geld vom Jobcenter erhält, steht vor der Frage, wie er die gefordete Mietkaution zahlen soll. Das Thema kann schon Deutsche vor Fragen stellen. Ungleich schwieriger wird es für Geflüchtete, die sich mit den hier zu Lande üblichen Mietvereinbarungen nicht auskennen. Anwältin Angelika berät.

Antwort

Lieber Ratsuchender,

wenn man in Deutschland einen Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus abschließt, wird oftmals eine Kaution (Mietsicherheit) gefordert, die bis zu 3 Kaltmieten betragen kann. Das bedeutet, dass man vor Einzug in das Mietobjekt diesen Geldbetrag an den Vermieter zahlen muss, den dieser dann als Sicherheit hat. Zieht der Mieter aus und hinterlässt die Wohnung mit Schäden, also nicht vertragsgemäß, kann der Vermieter die Kaution u.a. zum Ausgleich der Kosten für die Schadensbeseitigung nutzen.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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