Am 26. September wird der 20. deutsche Bundestag gewählt. Die Parteien, die in den Bundestag einziehen, bilden für die nächsten vier Jahre die Deutsche Regierung (auch “Regierungskoalition” genannt). Und die restlichen Parteien, die es mit einer Stimme in den Bundestag schaffen, bilden die Opposition (also die “Gegenstimmen”). Besonders wichtig ist dabei, wer die Regierung bildet. Denn der Bundestag soll die Interessen der Bevölkerung widerspiegeln.
Wer darf in Deutschland wählen?
Bevor wir uns ansehen, was der Bundestag macht, werfen wir einen kurzen Blick in eines der wichtigsten deutschen Gesetzesbücher: Das Grundgesetz. Laut Artikel 20 im Grundgesetz heißt es: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” Mit anderen Worten: In Deutschland leben wir in einer Demokratie. Wer und welche Parteien das Land regieren sollen, bestimmen die wahlberechtigten Bürger*innen. Laut Gesetz dürfen in Deutschland Menschen den Bundestag wählen, die:
- 18 Jahre alt oder älter sind und
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben und
- mindestens drei Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben.
In Deutschland gilt auch, dass Wahlen “allgemein” sind. Das bedeutet: Alle Stimmen zählen gleich viel. Egal wie viel Einkommen eine Person hat, welche Religion sie hat oder welches Geschlecht. Obwohl alle Stimmen gleich viel zählen, hat nicht jede Person eine Stimme. Viele Menschen wohnen in Deutschland, sind hier Zuhause und dürfen trotzdem nicht wählen. Davon sind besonders oft Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte betroffen.
Was macht der Bundestag?
Im Bundestag arbeiten sogenannte “Abgeordnete”. Das sind die Personen, die von Wahlberechtigten in den Bundestag gewählt werden. Dabei gehören die meisten Abgeordneten auch einer Partei an – zum Beispiel den Linken, den Grünen, oder der CDU/CSU. Und diese Abgeordneten machen im Bundestag vor allem eins: Über Gesetze abstimmen.
Darüber hinaus entscheidet der Bundestag aber auch noch weitere Angelegenheiten: Über den Bundeshaushalt, also wie viel Geld in Deutschland für welche Sachen ausgegeben werden soll, über die Einsätze der Bundeswehr im Ausland und er wählt außerdem die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler. Mit diesen Aufgaben zählt der Bundestag zu einem der wichtigsten “Organe” (anderes Wort: Bestandteile) der deutschen Demokratie. Mit dieser Entscheidungsmacht über Gesetze entscheidet der Bundestag gleichzeitig über den Alltag vieler Menschen.
Wie funktioniert die Wahl zum Bundestag?
Ok, jetzt wissen wir was der Bundestag macht und warum er wichtig ist. Aber, wie genau funktionieren die Wahlen denn eigentlich? Dafür gilt es sich erstmal zwei verschiedene Arten der Wahl anzusehen, denn bei der Wahl zum Bundestag werden beide kombiniert:
Die Mehrheitswahl: Auch bei der Mehrheitswahl wird wieder zwischen zwei verschiedenen Vorgehen unterschieden. Es gibt
1. die absolute Mehrheitswahl: Hier gewinnt die Person, die mindestens die Hälfte aller Stimmen bekommt.
2. die relative Mehrheitswahl: Hier gewinnt einfach die Person, die mehr Stimmen hat als die anderen.
Die Verhältniswahl: Bei der Verhältniswahl geht es nicht um Einzelpersonen, sondern um ganze Parteien. Das Verhältniswahlrecht entscheidet, wie viele Sitze eine Partei erhält, je nach Anteil der Zweitstimmen (Zweitstimmen? Das erklären wir gleich!) die sie in einem Bundesland erhalten hat.
Nochmal zusammengefasst: Die Wahl zum Bundestag erfolgt nach einem sogenannten “personalisierten Verhältniswahlrecht”. Das ist die Mischung aus einer relativen Mehrheitswahl und einer Verhältniswahl. Doch wie kann sowas einfach gemischt werden? Das hängt damit zusammen, dass jeder Wähler und jede Wählerin in Deutschland zwei Stimmen hat, um den Bundestag zu wählen.
Das Zwei-Stimmen System:
Jede Person die in Deutschland wahlberechtigt ist und entweder am 26. September in ein Wahllokal geht oder sich vorher für die Wahl per Brief registriert, wird auf ihrem Stimmzettel gleich zwei Kreuze machen müssen!
Mit der ersten Stimme wird eine Person aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Zum Beispiel: Hamburg hat insgesamt sechs Wahlkreise für die Bundestagswahl. Wenn du etwa in Altona wohnst, gehörst du automatisch zum Bezirk Altona. In diesen Wahlkreisen lassen sich also Menschen zur Wahl aufstellen (sogenannte Direktkandidat*innen). Die Person mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewinnt und zieht direkt mit einem Platz in den Bundestag (siehe: relative Mehrheit). Das ganze nennt sich dann ein Direktmandat: Mit solchen Mandaten werden 50% der Sitze im Bundestag besetzt.
Mit der zweiten Stimme wählen Bürger*innen eine Partei. Die Zweitstimme ist somit wesentlich wichtiger als die Erststimme, weil diese bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag hat. Und es gilt: Je mehr Sitze im Bundestag, umso mehr Entscheidungskraft hat eine Partei.
Welche Parteien stehen zur Wahl?
Bei der Bundestagswahl 2021 dürfen insgesamt 53 Parteien antreten. Um in den Bundestag einziehen zu dürfen, muss eine Partei jedoch mindestens fünf Prozent der Wähler*innenstimmen erhalten (auch “Fünf-Prozent-Hürde” genannt). 53 Parteien ist eine ganz schön große Zahl. Darunter gelten sieben Parteien als sogenannte “Etablierte” – also Parteien, die es über Jahrzehnte hinweg immer wieder geschafft haben, in den Bundestag einzuziehen.
Dazu gehören die CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands), das Bündnis 90/Die Grünen, die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), die FDP (Freie Demokratische Partei), Die Linke, und – leider seit Jahren stärker vertreten – die rechtsextreme und rechtspopulistische Partei AfD (Alternative für Deutschland).
Neben diesen bereits bekannteren Parteien gibt es jedoch noch viele weitere, zum Beispiel: die Tierschutzpartei, die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) oder Volt Deutschland. Um herauszufinden, für welche Themen sich Parteien stark machen, ist es hilfreich, sich das Wahlprogramm anzusehen.
Das Wahlrecht – Grundstein der Demokratie?
Mit seiner Aufgabe über Gesetze zu entscheiden, hat der Bundestag eine wahnsinnige Entscheidungsmacht. Parteien im deutschen Bundestag diskutieren über wichtige Themenfelder wie auch die Klimapolitik, Corona-Maßnahmen, den Arbeitsmarkt oder die Pflege. Es sind Gesetze, die im Bundestag beschlossen werden, die unseren Alltag mitbestimmen. Also müssen wir wohl auch alle ein Mitspracherecht haben, oder? Im Idealfall ja, in der Realität zeigt sich jedoch besonders eins: Das eigene Wahlrecht wahrzunehmen, ist ein demokratisches Grundrecht, aber auch ein Privileg.
Der Bundestag beschließt über viele Themen, die besonders Menschen mit Migrationshintergrund betreffen: Migration und Ausländer*innenrecht, Einbürgerungen und Wahlrecht für alle und auch Rassismus und Diskriminierung.
Doch viele Menschen, die von diesen Gesetzen betroffen sind, werden in den Entscheidungsprozess überhaupt nicht mit eingebunden. Wir müssen uns bewusst machen, dass Wahlergebnisse nie die gesamte Gesellschaft widerspiegeln. Und, dass viele Menschen, die von den politischen Entscheidungen des Bundestags betroffen sind, kein Wahlrecht und somit kein Mitspracherecht haben.