„Keine Schwangere, die ihr Kind wirklich haben will, sieht Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und denkt dann daran, ihr Kind abzutreiben“, sagt Emma*. Die 19-jährige studiert Wirtschaftsrecht und ist nebenbei politisch aktiv. Mit dem umstrittenen §219a hat sie sich ausführlich auseinandergesetzt und findet, dass dieser gänzlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte. Der Paragraf untergrabe das Selbstbestimmungsrecht der Frau und führe dazu, dass die Thematik weiterhin tabuisiert werde. Man könne nicht von einem „Werbeverbot“ sprechen, sondern vielmehr von einem „Informationsverbot“. Emma ist dieses Thema wichtig, denn sie spricht aus Erfahrung.
„Du sitzt da und bist eh schon mit den Nerven durch“
„Bei mir ist ganz klassisch die Periode ausgeblieben. Ich dachte mir als erstes: ‚Das passiert einfach mal‘, vor allem, weil ich ja noch so jung war. Da ich aber schon immer eine sehr regelmäßige Periode hatte, hat mich das schon gewundert“, berichtet sie. Emma war fünfzehn als sie herausfand, dass sie schwanger war. Sie und ihr damaliger Freund hatten ein paar Tage zuvor Schluss gemacht. Für Emma war also klar: Sie möchte das Kind nicht austragen. Zusammen mit ihrer Mutter ging sie zum Frauenarzt und wurde von ihm über weitere Schritte des Prozesses informiert. Obwohl Emma minderjährig war, galten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei Volljährigen. Bis heute ist ein Schwangerschaftsabbruch nämlich rechtswidrig – bleibt allerdings unter bestimmten Bedingungen straffrei.
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