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Abschiebung – die Unverletzlichkeit der Wohnung

Leider ist es durchaus üblich, dass mitten in der Nacht Geflüchtete aus ihren Unterkünften von Vollzugsbeamten*innen abgeholt und zwecks Abschiebung zu Flughäfen gebracht werden, ohne dass richterliche Beschlüsse für so ein Vorgehen vorliegen. In einem Fall aus dem Jahr 2017 hat nun das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. Angelika berichtet von dem Urteil und wie sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert hat.

Polizei bei einem Tür

Mit Urteil vom 18. August 2020 (Az 4 Bf 160/19) entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, dass es im Februar 2017 nicht rechtmäßig war, dass eine vierköpfige irakische Familie um 6.30 Uhr aus ihrer Wohnunterkunft in Hamburg von städtischen Beamten geholt wurde und in die Niederlande abgeschoben werden sollte. Es lag zu dem Zeitpunkt kein richterlicher Beschluss für das Betreten und Durchsuchen der Räume der Familie in der Unterkunft vor.

Ein Asylantrag der Familie in Deutschland war wegen der Zuständigkeit der Niederlande nach dem Dublin Abkommen abgewiesen und eine Abschiebung in die Niederlande angeordnet worden. Die Familie (mittlerweile 5 Familienmitglieder) ist zur Zeit in Hamburg und wartet das Asylverfahren ab.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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