Kein gültiger Reisepass, was nun?

In Deutschland geboren, in der Türkei aufgewachsen – und kein gültiger Pass. Wie ist es jetzt mit der Staatsbürgerschaft? Muss man sich entscheiden? Kann man eine Staatsbürgerschaft ablegen, und wenn ja, wie? Anwältin Angelika gibt Rat.

Fotograf*in: Nicole Geri on Unsplash

Lieber Ratsuchender,

Um einen deutschen Reisepass zu beantragen, musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das heißt; Du musst eine Einbürgerung beantragen. Daran sind aber bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie u.a. die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Wahlrecht von jungen Erwachsenen: 21-jährige können sich zwischen den Staatsangehörigkeiten entscheiden

Wir wissen jetzt nicht, wie alt Du bist. Grundsätzlich bekommen alle, die als Kinder ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurden und neben der deutschen Staatsangehörigkeit die eines ausländischen Staates (außer der eines EU-Staates oder der Schweiz) besitzen (in deinem Fall die türkische), zwischen ihrem 21. und 22. Geburtstag ein Hinweisschreiben. Darin steht, dass sie sich innerhalb einer Frist von zwei Jahren für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Das nennt man Optionspflicht.

Es gibt danach folgende Möglichkeiten:

  • Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Entscheidung muss der Behörde auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt werden. Dabei auch nachgewiesen werden, dass die andere Staatsangehörigkeit bereits vor Ablauf einer Frist von zwei Jahren aufgegeben oder verloren wurde.
  • Entscheidung, die ausländische Staatsangehörigkeit zu behalten. Zugleich verliert man dann aber die deutsche Staatsangehörigkeit – und mit ihr viele Vorteile wie die freie Wahl des Berufes oder das Wahlrecht.
  • Wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist, muss innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Hinweisschreibens eine Genehmigung zur Beibehaltung beantragt werden, um zu vermeiden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit wegfällt. Wenn man nicht weiß, ob man die ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben kann, sollte man in jedem Fall eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Wenn eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wird, kann man die deutsche und die andere Staatsangehörigkeit auf Dauer behalten.
  • Wenn zwei Jahre nach Erhalt des Hinweisschreibens keine Erklärung abgegeben und die ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben oder verloren wurde, verliert man automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es sei denn,  die ausländische Staatsangehörigkeit kann aus rechtlichen Gründen nicht aufgeben werden oder die Entlassung wird  verweigert. Dann erteilt  die zuständige Behörde eine Beibehaltungsgenehmigung.

Wer muss sich entscheiden?

Manche bekommen das Schreiben zur Optionspflicht, obwohl sie sich gar nicht entscheiden müssen. Keine Entscheidung ist erforderlich, wenn:

  • acht Jahre gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland vorliegt
  • oder sechs Jahre hier eine Schule besucht wurde
  • oder eine Schule bzw. Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen wurde

In sehr seltenen Fällen kann die Behörde aber von sich aus nicht zweifelsfrei feststellen, ob jemand in Deutschland aufgewachsen ist. Daher sendet sie das Hinweisschreiben und wird um einen Nachweis bitten. Dieser Nachweis kann beispielsweise eine Meldebescheinigung, eine Schulbescheinigung sowie ein Schul- oder Berufsabschlusszeugnis sein.

Kein Wahlrecht zwischen deutscher und anderer Staatsangehörigkeit –doppelte Staatsangehörigkeit möglich?

Manchmal lässt das Recht des Herkunftslandes keine Möglichkeit zu, die bisherige Nationalität abzulegen. Zudem gibt es Staaten, die ihren Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. In diesen Fällen kann man die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Menschen aus folgenden Staaten können nach aktueller Rechtslage ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben:

Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay. Stammt jemand aus einem dieser Staaten, kann die alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben. Es gibt dann automatisch zwei Staatsangehörigkeiten.

Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit

Ein deutscher Pass kann grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (§ 10 Abs.1.Nr.4 Staatsangehörigkeitsgesetz). Von dieser Regelung gibt es nur Ausnahmen, wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht ( siehe oben). Bei Volljährigen sieht die Republik Türkei ein Ausscheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit vor. Um aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, muss persönlich ein Antrag beim türkischen Konsulat gestellt werden und nachgewiesen werden, dass eine andere Staatsangehörigkeit bereits vorhanden ist. Dieser Antrag  kann etwas dauern.

Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts – Entwurf liegt vor und wird wohl 2023 verabschiedet!

Aber vielleicht gibt es in 2023 ein neues deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz, zumindest eine Reform des bestehenden, in dem u.a. die doppelte Staatsangehörigkeit erleichtert werden soll.  Es soll dann auch die oben beschriebene Optionspflicht bei jungen Erwachsenen wegfallen.

Also vielleicht einfach noch etwas warten oder aber einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit stellen.

Viel Erfolg und Glück

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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