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Kein gültiger Reisepass, was nun?

In Deutschland geboren, in der Türkei aufgewachsen – und kein gültiger Pass. Wie ist es jetzt mit der Staatsbürgerschaft? Muss man sich entscheiden? Kann man eine Staatsbürgerschaft ablegen, und wenn ja, wie? Anwältin Angelika gibt Rat.

Fotograf*in: Nicole Geri on Unsplash

Lieber Ratsuchender,

Um einen deutschen Reisepass zu beantragen, musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das heißt; Du musst eine Einbürgerung beantragen. Daran sind aber bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie u.a. die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Wahlrecht von jungen Erwachsenen: 21-jährige können sich zwischen den Staatsangehörigkeiten entscheiden

Wir wissen jetzt nicht, wie alt Du bist. Grundsätzlich bekommen alle, die als Kinder ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurden und neben der deutschen Staatsangehörigkeit die eines ausländischen Staates (außer der eines EU-Staates oder der Schweiz) besitzen (in deinem Fall die türkische), zwischen ihrem 21. und 22. Geburtstag ein Hinweisschreiben. Darin steht, dass sie sich innerhalb einer Frist von zwei Jahren für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Das nennt man Optionspflicht.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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