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Heiraten ohne Aufenthaltserlaubnis – geht das?

Anwältin Angelika aus unserem Team greift in in dieser Rubrik rechtliche Fragen auf. Heute geht es um Arad, der seine Freundin aus Australien heiraten möchte - doch er hat weder Pass noch Aufenthaltserlaubnis. Was kann er also tun? . Gibt es vielleicht doch noch eine Chance?

Antwort

Lieber Arad,

leider können wir dir nicht allzu große Hoffnungen machen, dass du deine australische Freundin hier in Deutschland heiraten kannst.

Um in Deutschland heiraten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es darf kein Eheverbot nach §§ 1306 ff BGB bestehen.
  • Beide Partner müssen ehefähig sein, d.h. mindestens 18 Jahre alt.
  • Beide Partner müssen geschäftsfähig sein nach §1304 BGB.
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist notwendig.
  • Auch eine aktuelle Meldebescheinigung ist nötig.
  • Geburtsurkunden von beiden Partnern oder aber beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern müssen vorhanden sein.
  • War ein Partner bereits verheiratet, braucht man eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister über die letzte Ehe, bzw. deren Auflösung (Scheidungsurteil/Sterbeurkunde).
  • Bei binationalen Ehen müssen Ehefähigkeitszeugnisse vorhanden sein. Kennt das Herkunftsland ein solches Zeugnis nicht, kann ein Antrag auf Befreiung beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden.

Auch als Flüchtling bzw. Asylbewerber hat man in Deutschland das Recht zu heiraten, aber es müssen die entsprechenden Dokumente vorhanden sein. Mit einer Aufenthaltsgestattung könntest Du also heiraten, aber auf jeden Fall benötigst Du einen gültigen Reisepass, d.h. Du brauchst einen Identifikationsnachweis. Du solltest Dir also einen Reisepass bei der zuständigen Botschaft Deines Heimatlandes beschaffen oder aber einen Reiseausweis für Ausländer nach § 6 der Aufenthaltsverordnung bei der Ausländerbehörde beantragen.

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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