Führerschein und Auto anmelden – was ist wichtig?

Bei der Frage an Anwältin Angelika geht es diesmal um ein Thema, das viele Geflüchtete beschäftigt: Sie wollen ihren Führerschein machen oder haben noch einen aus ihrem Herkunftsland. Wie bekommen sie eine Fahrerlaubnis hier in Deutschland? Und wie können sie ein eigenes Auto anmelden?

Photo by Tom Grünbauer on Unsplash
Fotograf*in: Tom Grünbauer on Unsplash

Die Antwort aus der Redaktion von Anwältin Angelika:

Lieber Danial,

zunächst erst einmal Glückwunsch, dass Du ein eigenes Auto hast!

Du kannst es auf Deinen eigenen Namen anmelden, auch wenn die Daten in Deinem Reiseausweis und auf Deinem elektronischen Aufenthaltstitel auf Deinen eigenen Angaben beruhen.

Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Urteil vom 28.08.2013 – 6 K 7524/12) in einem Fall entschieden:

es ist für die Zulassung eines Autos ausreichend, wenn ein Identitätsnachweis (Reisepass, Aufenthaltstitel) vorgelegt wird, auch wenn die darin gemachten Daten auf eigenen Angaben beruhen.
  • 6 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung verlangt den Nachweis der persönlichen Daten wie Familienname, Vorname(n), Datum und Ort der Geburt . Damit soll im Zulassungsrecht sichergestellt werden, dass verlässlich geprüft und gewährleistet werden kann, dass die Person, auf deren Namen das Auto zugelassen werden soll, von den mit der Zulassung des Kraftfahrzeugs befassten und in Zukunft zu befassenden amtlichen Stellen eindeutig identifiziert werden kann. Es soll zuverlässig festgestellt werden, dass die im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister zu speichernden Halterdaten mit den von dem Antragsteller angegebenen und in amtlichen Unterlagen festgehaltenen Daten übereinstimmen. Er muss für die Behörden und andere Verkehrsteilnehmer sicher zu ermitteln sein und etwaige mit der Zulassung des Kraftfahrzeugs verbundene Maßnahmen müssen ihn sicher erreichen. Andere – also z.B. ausländerrechtliche Interessen – bleiben unberücksichtigt. Schutzzweck der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung ist allein, dass im Zulassungsrecht auf den Fahrzeughalter zurückgegriffen werden kann. Das ist der Fall, auch wenn die Daten des Ausweises auf eigenen Angaben beruhen.

Für die Zulassung eines eigenen Autos benötigt man folgende Unterlagen:

  • Meldebestätigung
  • Gültiger Ausweis (siehe oben)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren
  • Kennzeichen

Wie bekommt man einen Führerschein in Deutschland?

Wenn man bereits einen Führerschein aus seinem Herkunftsland hat, kann man damit die ersten sechs Monate nach Einreise in Deutschland Auto fahren. Es ist ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Ist der Führerschein nicht auf Englisch, muss eine beglaubigte Übersetzung erfolgen (mit dem Original und einer Kopie durch einen Automobilclub, z.B. ADAC, vereidigten Übersetzer, Gemeinde beglaubigen lassen).

Spätestens sechs Monate nachdem man seinen Wohnsitz in Deutschland genommen hat, muss der ausländische Führerschein umgeschrieben werden. Ansonsten darf man nicht mehr in Deutschland fahren.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Ausweis*
  • Meldebestätigung
  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
  • Theoretische und praktische Fahrprüfung

Die theoretische Fahrprüfung kann auch in anderen Sprachen als Deutsch gemacht werden: u.a. in Englisch, Hocharabisch, Französisch, Türkisch.

Für die praktische Prüfung muss man ausreichende Deutschkenntnisse haben, ein Dolmetscher darf nicht hinzugezogen werden.

*Für die Beantragung der Fahrerlaubnis und den Identitätsnachweis bei Fahrprüfungen taugt auch eine mit Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urt. v. 08.09.2016, Az. 3 C 16.15). Und zwar auch dann, wenn die in der Aufenthaltsgestattung gemachten Daten auf eigenen Angaben beruhen.

Hat man keinen Führerschein aus seinem Herkunftsland, muss man entsprechend Fahrunterricht nehmen und die beiden Prüfungen (Theorie und Praxis) bestehen.

Wir wünschen viel Erfolg und gute Fahrt!

 

Schlagwörter:

Zum Abo: 

Mit deinem Abo können wir nicht nur neue Printausgaben produzieren, sondern auch unsere Podcasts und das Online-Magazin weiter kostenlos anbieten.

Wir machen Journalismus, der zugänglich für alle sein soll. Mit dem Rabattcode koherobedeutetZusammenhalt kannst du einzelne Ausgaben günstiger bestellen. 

Reisen mit Fiktionsbescheinigung

Bei der Frage an Anwältin Angelika geht es diesmal um die Möglichkeit eines Auslandsreise mit Fiktionsbescheinigung. Was genau ist dabei zu beachten? Und welche Dokumente sind außerdem nötig?

Weiterlesen …

Verlegung von Erstaufnahme in Folgeunterkunft

In Hamburg erfolgt die Aufnahme von einer Erstaufnahme in eine Folgeunterkunft durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Folgeunterkünfte werden größtenteils von dem städtischen Unternehmen „fördern und wohnen“ betrieben. Diese Verteilung kann manchma, wie in dem hier geschilderten Fall, sehr schnell gehen, manchmal kann sie sehr lange dauern.

Weiterlesen …
Kategorie & Format
Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kohero Magazin