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Artikel 5 – Wenn die Wände Ohren haben

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Seit dem 23. Mai gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

In diesem Text geht es um Artikel 5, der die Meinungsfreiheit regelt. Hani* und Bilal aus Syrien erzählen, wie es um die Meinungs- und Pressefreiheit in ihrem Heimatland steht, aber auch, wie sie die Meinungsfreiheit in Deutschland erleben.

Vier Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde das deutsche Grundgesetz verkündet. Vier Jahre nach einer Zeit, in der kritische Meinungen brutal unterdrückt, Oppositionelle verhaftet und ermordet wurden und die Presse lediglich der Propaganda des Regimes diente. Mit Artikel 5 des Grundgesetzes wurde schließlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine freie Presse festgeschrieben:

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