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2 Min. Lesezeit migrantipp

Auslandsreisen als subsidiär Schutzberechtigter?

Mit einem Aufenthaltstitel und deinem Pass ist es dir gestattet, in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage in die Staaten des sogenannten Schengenraums zu reisen. Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland können entstehen, wenn du eine Reise in dein Heimatland machst und ein Vermerk

Deutscher und syrischer Pass
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