Asylverfahren – Urteile gegen ablehnende Bescheide

Zurzeit erhalten Geflüchtete Urteile von Verwaltungsgerichten in den Verfahren gegen die ablehnenden Bescheide in ihren Asylverfahren und wissen nicht so recht, was die juristischen Texte des Urteils für sie bedeuten.

Wir versuchen jetzt einmal, dies etwas klarer für euch auszudrücken.

Was man nach einem Ablehnungsbescheid im Asylverfahren machen kann

Ergeht nach einer Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein ablehnender Bescheid in einem Asylverfahren, kann der Geflüchtete gegen diesen Bescheid Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Zuständig ist immer das Verwaltungsgericht am Wohnsitz des Geflüchteten (ist der Geflüchtete zum Beispiel in Hamburg mit Wohnsitz gemeldet, ist das Verwaltungsgericht Hamburg zuständig).
Diese Klage muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellungsdatum (das Datum ist auf dem Briefumschlag vermerkt, in dem der Ablehnungsbescheid war. Also den Umschlag bitte immer aufbewahren) beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Damit wird der Bescheid des BAMF nicht rechtskräftig, das heißt, das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Während der Zeit des Klageverfahrens gegen einen ablehnenden Asylbescheid bleibt der Geflüchtete „Asylsuchender“ und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung.

Steht in dem Ablehnungsbescheid des BAMF, dass der Asylantrag „offensichtlich unbegründet“ ist, beträgt die Frist zur Klage vor dem Verwaltungsgericht nur eine Woche nach Zustellung des Bescheids.

Ist ein Anwalt nötig? Wer trägt die Kosten und wie läuft das Verfahren ab?

Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht ist es nicht erforderlich, dass ein Rechtsanwalt den Geflüchteten vertritt. Wir würden es aber dringend raten. Die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind gerichtskostenfrei. Beauftragt man aber einen Rechtsanwalt, muss dieser bezahlt werden. Der Geflüchtete kann jedoch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dann entscheidet das Gericht auch darüber, ob die Kosten des Prozesses – in dem Fall die Anwaltskosten – vom Staat getragen werden.

Nach einiger Zeit (das kann teilweise leider sehr lange dauern) wird dann das Verwaltungsgericht einen Termin bekannt geben, zu dem der Geflüchtete als Kläger (mit seinem Anwalt) und ein Vertreter des BAMF als Beklagter in das Verwaltungsgericht kommen müssen. Bei diesem Termin stellt der Richter Fragen und entscheidet dann über den Fall.

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird beendet, indem das Gericht ein Urteil verkündet. Dieses Urteil wird dem Geflüchteten und dem BAMF in der Regel per Post zugestellt.

Wird die Klage abgewiesen, hat der Geflüchtete kein Recht bekommen. Der Ablehnungsbescheid des BAMF im Asylverfahren war nach Ansicht des Gerichts korrekt. Er muss die Kosten seines Rechtsanwalts in diesem Verfahren ( „außergerichtliche Kosten“) übernehmen. Es sei denn, es wurde Prozesskostenhilfe gewährt. Da das BAMF meistens nicht anwaltlich vertreten ist, entstehen aufseiten des Beklagten (BAMF) keine Anwaltskosten.

Was bedeutet die Formulierung „Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar“?

Diese juristische Formulierung bedeutet:
Nach § 167 VwGO kann ein Gericht die Kosten des Verfahrens auch vor Rechtskraft des Urteils schon für vollstreckbar erklären: Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, wie z.B. Berufung oder Revision. Die Frist für die Einlegung dieser Rechtsmittel liegt bei einem Monat.
Um nun aber dem (vorläufigen) Sieger des Verfahrens eine Möglichkeit zu geben, sein Recht durchzusetzen, kann das Gericht etwas für „vorläufig vollstreckbar“ erklären. Zumeist geschieht das mit den Kosten des Verfahrens.
Eine solche Regelung ist durchaus üblich. In dem Verwaltungsgerichtsverfahren wegen eines Ablehnungsbescheids im Asylverfahren sind aber dem Sieger (dem BAMF) keine Kosten entstanden, sodass die Regelung ohne Bedeutung für den Geflüchteten ist. Er muss seinen Anwalt bezahlen.

Am Ende des Urteils steht eine „Rechtsmittelbelehrung“. Hier ist festgelegt, dass der Geflüchtete auch gegen dieses Urteil unter bestimmten Bedingungen noch ein Rechtsmittel einlegen kann – die Berufung. Das muss innerhalb eines Monats erfolgen. Hier sollte aber unbedingt ein Rechtsanwalt gefragt werden, um erst einmal zu prüfen, ob hier überhaupt noch Erfolgsaussichten bestehen oder, ob man es bei diesem Urteil belassen sollte, auch um Kosten zu sparen.

Hoffentlich konnten wir das Juristendeutsch für euch jetzt etwas klarer machen. Wenn ihr als Empfänger von Behörden- oder Gerichtsschreiben etwas nicht versteht, wendet euch immer an jemand, der es euch erklären kann. Denn manchmal gibt es wichtige Fristen oder Rechtsmittel, die eingehalten werden müssen. Und auch wir Deutschen verstehen manchmal offizielle Schreiben nur schwer!

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

3 Antworten

  1. Sehr geehrte Frau Willigerodbauer,
    vielen dank für ihre hilfreiche Information.
    Ich bin ein Asylbewerber und habe vor einem Monat beim Verwaltungsgericht wieder wegen meinen Asylverfahren interviewt und noch keinen Bescheid bzw. Urteil bekommen. Wissen Sie wie lange kann es noch dauern?
    Mit freundlichen Grüßen
    Iman Mashhadiakbar

  2. Wie lange dauert berufungsverfahren ?
    Wenn teilweise bamf entscheidung einverstanden ,kann ein aufenthalt bestät ? Oder muss nach voll endung verfahren geteilt werden ?
    Wie ist die kindegeld kann Rückwirken für über 4 Jahren berücksischtig?

    1. Lieber Ratsuchender,
      leider haben wir zu wenig Informationen, um dich rechtlich beraten zu können. Wie lange ein Klageverfahren gegen einen ablehnenden Asylbescheid dauert, können wir dir leider nicht genau sagen. Das ist von Gericht zu Gericht sehr verschieden. Ebenso können wir nichts über die Dauer eines Berufungsverfahrens gegen ein negatives Urteil sagen.
      Kindergeld kann nur 6 Monate rückwirkend beantragt werden, grundsätzlich aber nicht über 4 Jahre.

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