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Wahlrecht für Geflüchtete in Deutschland?

In unserer Rubrik Frage und Antwort beschäftigt sich unsere Anwältin Angelika in diesem Artikel mit der Frage nach dem Wahlrecht für Geflüchtete in Deutschland und anderen EU-Staaten.

Antwort

Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen lautet die eindeutige Antwort: Nein.

Das Grundgesetz schließt die Teilnahme von Ausländer*innen an Wahlen grundsätzlich aus. In Artikel 20 des Grundgesetzes ist in Absatz 2 festgelegt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht.  „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

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