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Umzug mit Wohnsitzauflage?

In unserer Rubrik Frage und Antwort geht es heute um den Antrag einer Hartz IV Empfängerin für einen Umzug. Welche Bedingungen muss sie für einen Umzug von Berlin nach Siegen zu ihrem Verlobten erfüllen? Anwältin Angelika berät.

Umzug. Zeichnungen: Eugenia Loginova

Antwort

Liebe Ratsuchende,
mit deinen Informationen können wir dir folgende Auskunft geben:
Wir wissen nicht, ob in deinem Aufenthaltstitel nach § 26 Aufenthaltsgesetz überhaupt eine Wohnsitzauflage festgelegt ist. Du müsstest einmal drauf schauen. Ist das der Fall, musst du für einen Umzug zu deinem Verlobten bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen.
Auf jeden Fall musst du als Hartz IV Empfängerin  beim Jobcenter einen Antrag stellen, um von Berlin nach Siegen zu ziehen. Das ist grundsätzlich möglich. Hierfür gibt es einiges zu beachten:

Keine Bedarfsgemeinschaft

Dein Verlobter arbeitet und verdient entsprechend, du lebst zur Zeit von Hartz IV. Damit dein Anspruch auf diese Leistungen nicht wegfällt, musst du gegenüber dem Jobcenter angeben, dass dein Verlobter und du keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Als Partner, die zusammenziehen, müsst ihr nur dann füreinander einstehen, wenn ihr auch gemeinsam „wirtschaftet“.
Das heißt, ein gemeinsames Konto habt und du damit auch über das Einkommen deines Verlobten verfügen kannst. Oder ihr habt gemeinsame Verträge  (Versicherungen, Bausparverträge etc.).
Also darauf achten, dass ihr die Finanzen sauber voneinander trennt. Ein einfaches Zusammenleben reicht nach einem Urteil des Landessozialgerichts Essen (Az.: L19 AS70/08) nicht aus, um den verdienenden Partner zu verpflichten, die Kosten auch für den anderen zu tragen, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Bedarfsgemeinschaft auf Probe

Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten. Das kann bis zu einem Jahr dauern.  Die gesetzliche Definition der eheähnlichen Gemeinschaft bietet unverheirateten Paaren die Möglichkeit, auch mit Hartz IV erst einmal auf Probe zusammenzuziehen.
Demnach können die Partner zunächst ein Jahr zusammenleben und dabei den höheren Hartz-IV-Satz für Alleinstehende beziehen, bevor sie vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. Umgangssprachlich wird ein solches Arrangement als Bedarfsgemeinschaft auf Probe bezeichnet. Eine eigene gesetzliche Definition hierzu existiert nicht. Rechtlich gesehen handelt es sich um nichts anderes als eine Wohngemeinschaft.

Ratschlag

Du solltest also beim Jobcenter in Berlin angeben, dass du einen Umzug zu deinem Verlobten nach Siegen planst, um zu sehen, ob ihr zusammen passt im Alltag (Probezeit). Dann musst du dich beim Jobcenter in Siegen anmelden, nachdem du deine Meldeadresse geändert hast.

Viel Erfolg und eine schöne Zeit in Siegen

Dieser Artikel wurde  auch auf Englisch veröffentlicht.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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