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Aufenthaltstitel in Zeiten von Corona

Was tun, wenn der Aufenthaltstitel in Zeiten von Corona abläuft? Anwältin Angelika Bauer aus unserem Team greift rechtliche Fragen auf.

Foto: Aron Visuals on Unsplash

In ganz Deutschland sind die Ausländerbehörden (ABH) wegen des COVID 19 Virus (Corona) geschlossen. Deshalb ist es für Menschen, die eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels benötigen, nun sehr schwierig, dies zu bekommen. Es gibt keinen persönlichen Kontakt mehr in den ABH. Aber viele ABH kann man telefonisch, per Mail oder auf ihrer Webseite erreichen (ein paar Beispiele sind unten gelistet).

Was kann ich selbst tun?

Wenn der Aufenthaltstitel demnächst abläuft oder sogar schon abgelaufen ist, bitte mit der zuständigen ABH Kontakt aufnehmen. Das kann über das Telefon, über Email oder über die Webseite der ABH sein. Jede ABH ist anders erreichbar. Teilweise versenden die ABH auch per Post Bescheinigungen, dass der Aufenthaltstitel automatisch verlängert ist. So kann der Text zum Beispiel heißen: „Diese Bescheinigung gilt als Verlängerung des Aufenthalts bis maximal 30.9.2020.“ Eine solche Bescheinigung ist kostenlos. Man sollte sie immer dabei haben. Sie gilt als sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.4 Aufenthaltsgesetz und gibt die gleichen Rechte wie der Aufenthaltstitel (Erwerbstätigkeit, Wohnsitznahme).

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“
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