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Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebungen nach Griechenland

Geflüchtete können künftig nach Griechenland abgeschoben werden, solange keine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt. Was die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für Betroffene bedeutet

Fotograf*in: Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

Am 16. April 2025 traf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eine Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen für Geflüchtete hat: Alleinstehende, gesunde und erwerbsfähige Geflüchtete können künftig nach Griechenland zurückgeführt werden, solange keine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt. Das Urteil gilt als Grundsatzentscheidung, womit alle Verwaltungsgerichte in Deutschland daran gebunden sind, selbst wenn sie die Lage in Griechenland zuvor anders bewertet haben.

Diese Entscheidung betrifft insbesondere jene, die über Griechenland nach Deutschland eingereist sind. In Zukunft werden alleinstehende, gesunde Männer keine Möglichkeit mehr haben, der Abschiebung nach Griechenland zu entgehen – selbst wenn sie gegen einen abgelehnten Asylantrag Widerspruch einlegen.

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