Obwohl das Grundgesetz dem staatlichen Leben nur für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben sollte, hat es bis heute Bestand. Es kann nur dann durch eine Verfassung ersetzt werden, wenn diese vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Das wollte bislang niemand, was vielleicht auch daran liegen mag, dass das Grundgesetz bis heute ziemlich gut funktioniert.
Ein Nazi-Deutschland voller Willkür durfte es nie wieder geben; das war den Machern des Grundgesetzes klar. Daher stellten der Parlamentarische Rat „die Grundrechte, das heißt die Freiheitsrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, an seine Spitze, stattet sie mit unmittelbar verbindlicher Kraft aus und umgibt sie mit besonderen Sicherungen.“ So steht es in der Vorbemerkung des Grundgesetzes.
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