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Artikel 1 – Menschenwürde braucht soziale Gerechtigkeit

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Vom 23. Mai an gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

Das Grundgesetzt beginnt in Artikel 1 gleich mit einem bedeutsamen Wort: Menschenwürde. Was genau gehört alles dazu? Und versteht man bei verschiedenen Übersetzungen in andere Sprachen das gleiche darunter? Darüber habe ich mit Shaghi aus dem Iran gesprochen. Und sie hat für uns einige Erfahrungen und Gedanken dazu aufgeschrieben.

Die Menschenwürde ist ein Wert, der allen Menschen gleichermaßen und unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Status zugeschrieben wird. Die Idee hat historisch tiefreichende Wurzeln. Vorläufer der heutigen Auffassung von Menschenwürde finden sich bereits in der römischen Antike, im frühen Judentum und Christentum, aber auch im Buddhismus und Islam. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die  am 10. Dezember 1948 von der UN-Generalversammlung verkündet wurde, heißt es gleich zu Beginn: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

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Susanne Brandt
Susanne ist im Bibliothekswesen tätig. Bei kohero schreibt sie eigene Texte, unterstützt als Schreibtandem und arbeitet im Lektorat. „Geschichten gehören zu meinem Leben: beim Entdecken und Zuhören, beim Lesen, Schreiben und Erzählen, auf Reisen, im Garten und am Meer, im Beruf, im Gespräch mit Menschen und auch hier bei kohero.“
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