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Seenotrettung: Das Gesetz des Meeres

Das internationale Seerecht wird unter anderem im Seerechtsübereinkommen, den SOLAS-Abkommen und dem Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung festgehalten. Es besagt, dass alle Küstenstaaten die Pflicht haben, in ihrem Seegebiet die Rettung Schiffbrüchiger zu gewährleisten. Die Rettung von Menschen in Seenot ist dabei eine Pflicht aller Schiffe und Besatzungen, wenn sie die eigene Besatzung dadurch nicht lebensbedrohlich gefährdet.

Foto: // Fabienne Kollien

Im letzten Semester konnte ich im November 2019 in der Ringvorlesung im Curriculum „Friedensbildung“ der Uni Hamburg einen Vortrag der Rechtsanwältin Annette Schmidt besuchen. Er hatte den Titel „Seenotrettung versus internationales Seerecht“. Die wichtigsten Erkenntnisse daraus über das Gesetz des Meeres möchte ich gern mit euch teilen.

Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot

Die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot ist als Ausdruck der Menschlichkeit tief in der jahrhundertealten, maritimen Tradition verankert. Sie gilt als ungeschriebenes Völkergewohnheitsrecht in jedem Bereich der See.

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