Gebührenerhöhung für Unterkunft bei „Selbstzahlern“ – was kann ich tun?

Ahmad ist verzweifelt. Er hat Nachricht für eine Gebührenerhöhung bekommen und muss 350€ mehr für seine Wohnung bezahlen, obwohl er Selbstverdiener ist. Warum ist das so? Was kann er tun? Anwältin Angelika hat Rat.

 

Antwort

Lieber Ratsuchender,

zunächst ist es ganz großartig, dass du deine Familie bei dir hast und eine Beschäftigung gefunden hast. Der Hamburger Senat hat im Dezember 2017 beschlossen, den sogenannten Kostendeckungsgrad in der öffentlichen Unterbringung deutlich zu erhöhen. Bundesweit wird das bereits gemacht, Hamburg folgt nun auch. Der Kostendeckungsgrad ist dann von 21 Prozent auf 88 Prozent erhöht worden.

Für einen großen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II – Arbeitslosengeld II, Hartz IV)) oder Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Grundsicherungsleistungen) erhalten, werden die Gebühren als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen. Somit ändert sich bei rund 90% der Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften überhaupt nichts.

Direkt betroffen sind aber so genannte „Selbstzahler“. Das sind Personen, die zwar in einer Wohnunterkunft leben, aber keine der vorher genannten Sozialleistungen beziehen, sondern über eigenes Einkommen verfügen. Das ist bei dir der Fall.

Einkommensgrenzen für reduzierte Gebühren

Alle Selbstzahler müssen die Gebühr zumindest teilweise zahlen. Die Stadt Hamburg schätzt, dass von der Erhöhung bis zu 3.000 Personen betroffen sind.

Der Hamburger Senat hat aber beschlossen, die Belastung für die Selbstzahler zu begrenzen: Es gibt eine reduzierte Gebühr. Sie beträgt € 210,00 pro Person und Monat. Eine vierköpfige Familie ( das fünfte Familienmitglied unter 25 Jahren und jedes weitere  ist von den Gebühren befreit) zahlt also € 840,00 monatlich für die Unterkunft.  

Diese reduzierte Gebühr gilt für Personen oder Bedarfsgemeinschaften, die ein monatliches Nettoeinkommen von € 2251,00 – € 3055,00 bei 4 oder mehr Personen haben. Bei einer Person liegt die Grenze des Nettoeinkommens zwischen € 730,00 und € 1300,00. Danach müsstest du also monatlich € 840,00 für deine Unterkunft bezahlen.

Dein Nettoeinkommen liegt nun allerdings weit unter diesen Beträgen aus der Hamburger Gebührenordnung. Du solltest also mit deinem Einkommensnachweis zur Leitung deiner Unterkunft gehen und dann alles dort klären. Um reduzierte Gebühren in Anspruch zu nehmen, musst du auf jeden Fall einen Antrag stellen. Auch dafür brauchst du einen Einkommensnachweis.

Die Ermäßigung wird ab dem Monat genehmigt, in dem du den Antrag stellst. Also solltest du ihn noch schnellstens für Februar stellen.

Viel Erfolg und vor allem solltest du es nicht aufgeben, eine eigene Wohnung zu suchen. Lass dich bei der SAGA GWG, bei Baugenossenschaften auf Wartelisten setzen. Wir drücken dir die Daumen!

 

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Was tun, wenn ein nationaler Pass abgelaufen ist?

Immer wieder wird von deutschen Behörden die Vorlage von gültigen nationalen Reisepässen verlangt. Und für Geflüchtete ist es meistens unzumutbar, zur jeweiligen Botschaft nach Berlin zu reisen und dort wegen Verlängerung ihrer Reisepässe vorzusprechen. Anwältin Angelika stellt Musteranträge für die Ersterteilung sowie der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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