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27. März 2018

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Verlegung von Erstaufnahme in Folgeunterkunft

In Hamburg erfolgt die Aufnahme von einer Erstaufnahme in eine Folgeunterkunft durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Folgeunterkünfte werden größtenteils von dem städtischen Unternehmen „fördern und wohnen“ betrieben. Diese Verteilung kann manchma, wie in dem hier geschilderten Fall, sehr schnell gehen, manchmal kann sie sehr lange dauern.

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