27. Oktober 2017

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Menschenrecht auf Familie

Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Nach § 27 AufenthG kann ausländischen Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis, bzw. ein Visum (Familiennachzug)

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