Dank Artikel 19 haben “normale” Bürger*innen die Möglichkeit, gegen den Staat vorzugehen, wenn er die eigenen Rechte verletzt – eine der wichtigsten Grundlagen des Rechtsstaats, wie Angelika Willigerod-Bauer und Jalal Amin finden.
Nach Artikel 19 des Grundgesetzes dürfen Einschränkungen der Grundrechte durch ein Gesetz nicht für einen Einzelfall gelten, sondern sie müssen Allgemeingültigkeit besitzen. Damit soll erreicht werden, dass nicht gezielt Grundrechte einzelner Personen eingeschränkt werden können (keine Einzelfallgesetzgebung):
Salam,
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