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Artikel 14 & 15: Wem darf was gehören?

Artikel 14 garantiert den Bestand und die Freiheit von Eigentum und Erbrecht. Er hält aber auch fest, dass Eigentum verpflichtet und Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit zulässig sind. Angesichts der Mietpreise wird das aktuell vielerorts gefordert. Für Geflüchtete ist die Wohnungssituation noch

Artikel 14 & 15: Wem darf was gehören?
Eigentum ist geschützt, verpflichtet aber auch. Foto: mastersenaiper via Pixabay unter CC0 Lizenz
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