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Aufenthaltstitel: Muss Minderjähriger Pass erneuern lassen?

Ein minderjähriger Geflüchteter soll seinen Pass in der syrischen Botschaft in Berlin erneuern lassen, um seinen Aufenthaltstitel zu verlängern. Wer müsste ihn begleiten? Kann die Aufenthaltserlaubnis auch auf andere Weise verlängert werden? Anwältin Angelika gibt Rat.

Antwort aus unserer Redaktion von Anwältin Angelika:

Lieber Ratsuchender,

grundsätzlich müssen Ausländer einen Pass vorlegen, um einen Aufenthaltstitel zu verlängern (§5 Abs.1 Nr.4 AufenthG).

Salam,

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