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Artikel 11 – Wer darf wo leben?

In Artikel 11 geht es um Freizügigkeit. Frei wählen, wo man wohnt. Reisen, wohin man möchte. Das sind für uns Selbstverständlichkeiten. Doch gilt die Freizügigkeit auch für Geflüchtete? Sowmar aus Syrien teilt mit uns, was er darüber denkt.

Landkarte vor einer Winschutzscheibe
Freizügigkeit bedeutet, leben zu können, wo man möchte. Foto: Tabea Damm via Unsplash unter CC0 Lizenz
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