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Asylrecht für alle? – Diskriminierung von queeren Geflüchteten im Asylverfahren

Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität kann in Deutschland ein anerkannter Asylgrund sein. Trotzdem sind queere Geflüchtete von Diskriminierung, Gewalt und Hürden im Asylverfahren betroffen. Lilith Raza vom LSVD⁺ fordert mehr Schutz, Sichtbarkeit und Aufklärung – von Anfang an.

Fotograf*in: Caro Kadatz

Queere Menschen sind von Konflikten, Kriegen und Menschenrechtsverletzungen unterschiedlich betroffen – selbst wenn sie aus den gleichen Gründen wie andere Geflüchtete fliehen. Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität (SOGI) ist in Deutschland ein anerkannter Asylgrund. Dieser gilt für queere Menschen, also lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTQIA*+), die in ihren Herkunftsländern Verfolgung und Gewalt erfahren mussten. Sie zählen zu besonders schutzbedürftigen Personen. 

Häufig kommen sie aus einem soziokulturellen Umfeld und einem politischen Staatsgefüge, in dem die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Situation eine Bedrohung für Menschen mit einer queeren Lebensweise darstellt. Mindestens 10 % der einreisenden Geflüchteten sind queer. Für viele von ihnen sind Diskriminierung und tätliche Angriffe leider immer noch alltägliche Realität – auch nach der Flucht, zum Beispiel in Deutschland.

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