Die Freude ist groß, als das Europäische Parlament und der Rat der EU im Mai letzten Jahres die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschließen. Ein Beweis „europäischer Handlungsfähigkeit“ sei dies, so das Bundesinnenministerium in einer kurz darauf veröffentlichten Stellungnahme. Ein „jahrelang überfälliger Schritt“, freut sich die ehemalige “feministische” Außenministerin Annalena Baerbock. Auch die neue Bundesregierung stellt sich hinter GEAS. Zwischen zähen Verteilungsdebatten und dem endlosen Sterben im Mittelmeer erscheint die Reform wie ein Meilenstein – nur leider in die falsche Richtung.
Im Kern sieht die GEAS-Reform eine Neuausrichtung und Vereinheitlichung des europäischen Asylsystems vor: Asylverfahren sollen künftig an den EU-Außengrenzen stattfinden, mit Schnellverfahren für Menschen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote. Alle Schutzsuchenden durchlaufen ein verpflichtendes Screening samt Identitäts- und Sicherheitsprüfung. Wer als risikobehaftet gilt oder aus einem vermeintlich „sicheren Herkunftsland“ stammt, wird in geschlossenen Zentren im Rahmen eines Grenzverfahrens festgehalten – auch Familien mit Kindern. Zudem werden Abschieberegelungen verschärft, Fristen für Rechtsmittel verkürzt und die Kriterien für sichere Drittstaaten ausgeweitet. Eine neue Verteilungsregel erlaubt es Mitgliedstaaten, sich durch Zahlungen – auch an Drittstaaten – von der Aufnahme Geflüchteter freizukaufen.
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