Nachrichten aus Deutschland…
Am 26. Januar 2022 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Prozess um die Verbote der in Neuss niedergelassenen kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR statt. Das Bundesinnenministerium kam zu dem Beschluss mit der Begründung, die Vereine wären als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen PKK (Arbeiterpartei Kurdistan). Die Verlagshäuser klagten für die Aufhebung der Verbote und erhielten dabei im Vorfeld Unterstützung von über hundert Buchhandlungen, Verlagen und Einzelpersonen. Diese sehen mit der gerichtlichen Entscheidung das demokratische Grundrecht der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit verletzt. Nach der Verhandlung diese Woche wurde erneut das Urteil bestätigt, da eine Nähe zur PKK weiterhin bestehe. Mehr hier.
Salam,
schön, dass du da bist!
Wenn du den vollständigen Artikel lesen möchtest, melde dich hier kostenlos im Online-Magazin an: Einloggen.
Wenn du noch nicht angemeldet bist, kannst du dich hier kostenlos neu registrieren:Kostenlos registrieren.
Neben unseren Online-Artikeln erhältst du dann zusätzlich alle zwei Wochen den kohero-Newsletter mit spannenden Texten, Interviews und Hinweisen zu unseren Workshops und Veranstaltungen. Viel Freude beim Lesen!
Wenn du Fragen hast oder Hilfe bei der Anmeldung brauchst, melde dich per Mail an team@ kohero-magazin.de.
Shukran und Danke!
Deine kohero-Redaktion