Wusstest du, dass in Rheinland-Pfalz Totenasche bald nicht mehr zwingend auf Friedhöfen beigesetzt werden muss? Das hat der Ministerrat Anfang Dezember in einer neuen Regelung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Mit der Zustimmung der verstorbenen Person können Privatpersonen die Urne nun zu Hause aufbewahren oder die Asche unter bestimmten Bedingungen, z. B. in einem Fluss, verstreuen. Außerdem werden Erdbestattungen ohne Sarg für alle möglich – nicht mehr nur aus religiösen Gründen.
Zwar stehen die endgültige Entscheidung des Landtags im Frühjahr und eine Anhörung des Bundesverbands der Bestatter*innen sowie der Kommunen noch aus, doch bis Sommer 2025 könnte das neue Gesetz in Kraft treten.
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