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„Islamophob zu sein, ist so selbstverständlich wie Wasser trinken“
Dilara T. hat sich auf einen Job am Hamburger Flughafen beworben und wurde abgelehnt. Der Grund: Sie trägt ein islamisches Kopftuch. Das Bundesarbeitsgericht hat nun bestätigt, dass dies eine unzulässige Benachteiligung aufgrund ihrer Religion war. Doch bis hierhin war es ein harter Weg.