„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt“, so steht es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Diese Pressefreiheit bezeichnet also das Recht von Medien – Zeitungen (auch netzbasierte Zeitungen und Blogs), Rundfunk und TV – auf eine ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit. Vor allem ist es auch das Recht auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen. Details zu Rechtsfragen regelt das deutsche Presserecht.
Die Idee dieser Presse- und Meinungsfreiheit wurde vor allem während der Zeit der Aufklärung ab dem 17. Jahrhundert entwickelt. Doch diese Rechte gelten leider in weiten Teilen der Welt nicht: In vielen Staaten gibt es eine systematische Hetze gegen Medienschaffende. Sie werden verfolgt und unterdrückt. Das führt dazu, dass sie zunehmend in einem Klima der Angst arbeiten müssen. Viele von ihnen werden inhaftiert und weggesperrt. Diktaturen und autoritäre Regime fürchten nichts so sehr wie das freie, kritische Wort.
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