Das Grundgesetzt beginnt in Artikel 1 gleich mit einem bedeutsamen Wort: Menschenwürde. Was genau gehört alles dazu? Und versteht man bei verschiedenen Übersetzungen in andere Sprachen das gleiche darunter? Darüber habe ich mit Shaghi aus dem Iran gesprochen. Und sie hat für uns einige Erfahrungen und Gedanken dazu aufgeschrieben.
Die Menschenwürde ist ein Wert, der allen Menschen gleichermaßen und unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Status zugeschrieben wird. Die Idee hat historisch tiefreichende Wurzeln. Vorläufer der heutigen Auffassung von Menschenwürde finden sich bereits in der römischen Antike, im frühen Judentum und Christentum, aber auch im Buddhismus und Islam. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Generalversammlung verkündet wurde, heißt es gleich zu Beginn: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Salam,
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