Antwort
Lieber Ratsuchender,
Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Die Parteien spielen bei uns im politischen System eine zentrale Rolle und erfüllen sehr wichtige Aufgaben. Durch Artikel 21 des deutschen Grundgesetzes ist dies verfassungsrechtlich abgesichert. Weitere Bestimmungen, vor allem im Parteiengesetz und im Steuerrecht, konkretisieren und ergänzen diesen Artikel des Grundgesetzes. Regelungen auf der europäischen Ebene ergänzen den Artikel 21 ebenfalls. Diese rechtlichen Regeln definieren formale Voraussetzungen sowie Rechte und Pflichten. An diese müssen sich die Parteien von ihrer Gründung bis hin zu ihrer möglichen Auflösung bzw. ihrem Verbot halten. Die Parteien müssen diese in ihrem Innenverhältnis beachten. Sie sollen die Parteien bei der Erfüllung ihrer Funktionen unterstützen.
Mitgliedschaft in einer Partei
Jeder kann Mitglied in einer Partei in Deutschland werden. Man füllt einen Antrag auf Mitgliedschaft aus, der dann an die Partei geht. Wenn man Mitglied ist, muss man einen monatlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Einige Parteien haben eine Liste von Ausschlusskriterien (d.h., wenn man einer der in der Liste aufgeführten Vereinigungen angehört, wird man nicht aufgenommen). Politische Parteien müssen nicht jeden aufnehmen. Es steht ihnen frei, Aufnahmeanträge abzulehnen. Sie müssen auch nicht begründen, warum sie jemanden nicht aufnehmen wollen( §10 PartG).
Auch Minderjährige und Ausländer können Mitglieder einer Partei werden. Viele etablierte Parteien bemühen sich um Mitglieder mit Migrationshintergrund. Wenn du dich also in einer Partei engagieren möchtest, trete ihr bei, wenn dir deren Ziele und Vorgaben zusagen.