Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 hat Israel den Krieg erklärt und bombardiert den Gazastreifen, eine Bodenoffensive Israels in Gaza steht wohl bevor. Die Hamas hat mehr als 200 Geiseln genommen und nach Gaza gebracht.
Ist das Verhalten Israels völkerrechtlich zulässig?
Der Angriff der Hamas ist ein bewaffneter Angriff, der das Selbstverteidigungsrecht Israels nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen auslöst. In dieser Charta haben sich 193 Staaten, die den Vereinten Nationen angehören, auf ein Gewaltverbot geeinigt. Bewaffnete Konflikte sollen vermieden werden. Die Hamas ist nun kein Staat, sondern eine Terrororganisation. Die Charta gilt aber auch bei Angriffen von nichtstaatlichen Organisationen (das ist Konsens in der Folge von 9/11). Israel hat also das Recht, sich zu verteidigen, allerdings nach den Regeln und in den Grenzen des humanitären Völkerrechts, an die auch der Staat Israel gebunden ist.
Israel darf nicht Vergeltung und Bestrafung ausüben, sondern ausschließlich die Abwehr einer existentiellen Bedrohung (Selbstverteidigung). Von diesem Selbstverteidigungsrecht kann Israel so lange Gebrauch machen, bis die Bedrohung durch die Hamas verlässlich ausgeräumt ist. Allein durch die Geiselnahme hat die Hamas klargemacht, dass sie den bewaffneten Angriff auch fortsetzen wird, wenn sie keine Raketen mehr abgefeuert.
Die Zivilbevölkerung muss größtmöglich geschont werden – was bedeutet das?
In Artikel 57 Abs.1 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen ist der wichtigste Grundsatz des humanitären Völkerrechts festgelegt: das Gebot der Schonung der Zivilbevölkerung. Auch wenn Israel dieses Zusatzprotokoll nicht ratifiziert hat, gelten diese Grundsätze auch für Israel aufgrund des Völkergewohnheitsrechts.
Die gezielten Tötungen und Verschleppungen durch die Hamas sind eindeutig Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, sie sind Kriegsverbrechen.
Die Zivilbevölkerung im Gazastreifen muss geschont werden, es dürfen nicht gezielt Zivilist*innen oder zivile Einrichtungen angegriffen werden. Israels Kriegshandlungen müssen sich auf die Terroristen der Hamas beschränken. Alle Kriegshandlungen Israels müssen verhältnismäßig sein, Gewalt nur zur Selbstverteidigung nur angewendet werden und es muss zwischen zivilen und militärischen Zielen unterschieden werden: Krankenhäuser, Wohnhäuser oder Schulen dürfen nicht angegriffen werden. Benutzt aber eine Kriegspartei z. B. eine Schule als Waffenlager, handelt es sich nicht mehr um ein Zivilobjekt, selbst wenn sich noch Schüler*innen dort befinden. Schwierig ist es dann, einen Angriff darauf als noch verhältnismäßig anzusehen.
Artikel 3 der Genfer Rotkreuz-Konvention enthält das „humanitäre Minimum“ in einem Konflikt: Angriffe auf Leib und Leben von Zivilpersonen, Tötungen und Verstümmelungen, entwürdigende Misshandlungen, Gefangennahme von Geiseln und Hinrichtungen ohne Urteil sind verboten. Israel hat nach Kriegsbeginn den Gazastreifen für Strom-, Gas, Wasser- und Lebensmittellieferungen gesperrt, dies trifft vor allem die Zivilbevölkerung. Mittlerweile können Versorgungsfahrzeuge über die ägyptische Grenze in den Gazastreifen gelangen.
Sollte aber eine solche Sperre lebenswichtiger Güter für einen längeren Zeitraum durchgeführt werden, verstößt eine solche Maßnahme gegen den Grundsatz der Schonung der Zivilbevölkerung. Es ist völkerrechtswidrig, wenn Menschen nicht mehr in Krankenhäusern behandelt werden können oder sogar verhungern und verdursten. Ebenso muss bei einer eventuellen Bodenoffensive Israels die Zivilbevölkerung geschützt werden.
Wie können Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht bestraft werden?
Rechtlich wäre ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) möglich. Ein Staat kann einen anderen wegen Verstößen gegen das Völkerrecht verklagen, wenn sich beide Staaten dem IGH unterworfen haben. Israel hat das nicht gemacht und Palästina ist nicht als Staat anerkannt. Allein der UN-Sicherheitsrat könnte in einer Resolution politischen Druck ausüben.
Strafrechtlich können aber am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag einzelne Personen angeklagt werden, wenn sie Kriegsverbrechen begangen haben (so wurde z.B. gegen Putin ein Haftbefehl erlassen wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine). Das Statut wurde bisher von Palästina, nicht aber von Israel anerkannt. Der IStGH könnte also ermitteln, wenn im Gazastreifen Kriegsverbrechen (auch gegenüber der eigenen Bevölkerung) verübt werden oder aber Kriegsverbrechen der Hamas in Israel, vorausgesetzt die einzelnen Täter können ermittelt werden.
Nach dem Weltrechtsprinzip könnten auch Verfahren vor deutschen Gerichten stattfinden. Der Generalbundesanwalt hat bereits ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet. Verurteilt werden können die Täter aber nur, wenn sie ermittelt wurden (z. B. durch Videoaufnahmen) und irgendwann einmal nach Deutschland kommen.
Am 9.10.2023 verkündete Antonio Guterres, Generalsekretär der UN: „Israel muss seine legitimen Sicherheitsbedürfnisse erfüllt sehen – und die Palästinenser*innen müssen eine klare Perspektive für die Errichtung eines eigenen Staates verwirklicht sehen. Nur ein Verhandlungsfrieden, der die legitimen nationalen Bestrebungen von Palästinenser*innen und Israelis sowie deren Sicherheit gleichermaßen erfüllt – die seit langem verfolgte Vision einer Zwei-Staaten-Lösung, die mit den Resolutionen der Vereinten Nationen, dem Völkerrecht und früheren Abkommen im Einklang steht – kann den Menschen in diesem Land und der gesamten Nahostregion langfristige Stabilität bringen.“
Exkurs: Was ist eigentlich der Gazastreifen?
Nach der Gründung des Staates Israel 1948 bis zum Sechstagekrieg 1967 wurde der Gazastreifen von Ägypten verwaltet. Die Bewohner*innen waren staatenlos, hatten keine Staatsbürgerrechte von Ägypten. Im Sechstagekrieg besetzte Israel den Gazastreifen bis 2005. Es entstanden dort jüdische Siedlungen, israelisches Militär war präsent. Ende 2005 verließen alle Israelis und das israelische Militär den Gazastreifen. Bei den Parlamentswahlen der Palästinensischen Autonomiebehörde im Gazastreifen 2006 erhielt die Hamas die Mehrheit.
Der Gazastreifen und die anderen palästinensische Autonomiegebiete, wozu auch das Westjordanland und Ostjerusalem zählen, stehen seit 2006 unter der Selbstverwaltung der Palästinenser*innen. Der Gazastreifen wird seitdem durch Israel und Ägypten blockiert. Von der Terrorgruppe Hamas gibt es immer wieder Angriffe auf Israel, die Zivilbevölkerung im Gazastreifen leidet unter Gewalt und Willkür. Weitere Wahlen fanden nie statt.
Für die Berichterstattung zum Krieg in Israel und Palästina haben wir uns entschieden, mehrere Perspektiven in einen Kontext einzuordnen. Aufgrund der komplexen Vorgeschichte und den schnellen Entwicklungen werden wir in den nächsten Wochen also verschiedene Beiträge zu diesem Thema veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung verschiedener Perspektiven und Beobachtungen wollen wir mehr Klarheit schaffen und zeigen, welche Zusammenhänge und Sichtweisen es gibt.
Weitere Beiträge zu diesem Thema findest du hier.
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