Afghanische Geflüchtete
Die pakistanische Anti-Terror-Abteilung und die Geheimdienste führten eine Operation durch, bei der rund 800 afghanische Geflüchtete festgenommen wurden. 375 von ihnen blieben in Haft, während die anderen Aufenthaltspapiere vorlegen konnten und freigelassen wurden. Türkische Sicherheitskräfte haben 18 afghanische Geflüchtete, darunter fünf Frauen, sechs Männer und sieben Kinder, festgenommen.
Einschränkungen in der Medienarbeit
Anlässlich des Internationalen Tages für den allgemeinen Zugang zu Informationen hat die AFJC Afghanistan Journalists Center am 28. September eine Erklärung veröffentlicht:
Afghanistan hat in den letzten zwei Jahren schwere Einschränkungen der Medienarbeit erlebt. Die Taliban haben 13 Richtlinien erlassen, die die Freiheit der Medien und den Zugang zu Informationen einschränken. Das hat die Medien sowohl qualitativ als auch quantitativ zu Einschränkungen und Selbstzensur veranlasst. Die Direktive umfasst Folgendes:
- Verbot für Frauen, im nationalen Radio und Fernsehen zu arbeiten.
- Verbot der Medienberichterstattung über Bürgerproteste und Demonstrationen.
- Beschränkung des Zugangs zu Informationen und der Verbreitung von Nachrichten und Berichten.
- Zwang für Journalist*innen und Medien, die Taliban als die Regierung Afghanistans darzustellen.
- Verbot der Veröffentlichung von Musik in den Medien.
- Verbot für Frauen, an Theaterproduktionen und Unterhaltungsprogrammen teilzunehmen.
- Trennung der Rollen und der Präsenz von Frauen und Männern in den Medien.
- Verweigerung von Interviews zwischen Frauen und Männern.
In der Erklärung wird weiter ausgeführt, dass diese Richtlinien auch Folgendes beinhalten:
- Einschränkung von Interviews mit Andersdenkenden und Kritikern der Taliban.
- Verbot der Ausstrahlung von internationalen Fernsehprogrammen in Afghanistan.
- Beschränkung der Veröffentlichung kommerzieller Werbung mit politischen, sicherheitspolitischen und sozialen Inhalten.
- Förderung der Selbstzensur der Medien bei Kritik an Taliban-Funktionären.
- Verbot von Filmaufnahmen und Videointerviews.
- Verbot der Ausstrahlung von Frauenstimmen in den Medien.
- Verweigerung der Zusammenarbeit mit Medien, die von außerhalb des Landes aus operieren.
Festnahme von Frauenrechtsaktivistinnen
UNAMA in Afghanistan gab eine Erklärung ab, in der sie auf die jüngste Festnahme von zwei Frauenrechtsaktivistinnen in Kabul hinwies. An die Taliban appellierte sie, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen einzustellen. Bennett, der Sonderberichterstatter für Afghanistan ist, forderte die „sofortige und bedingungslose Freilassung“ der Aktivistinnen und betonte die Verantwortung der Taliban, für ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen zu sorgen. Zu diesem Zeitpunkt verhafteten die Taliban die Frauenrechtsaktivistin Zholia Parsi. In der Zwischenzeit wurde auch Neda Parwani, ebenfalls eine Frauenrechtsaktivistin, zusammen mit ihrem Mann und ihren Kindern in den Gewahrsam der Taliban genommen.
Afghanische Botschaft in Neu-Delhi
Die afghanische Botschaft in Neu-Delhi hat angekündigt, ihren Betrieb ab Sonntag, dem 1. Oktober, einzustellen. Mangelnde Unterstützung durch die indische Regierung, Personal- und Ressourcenabbau sind u. a. die Hauptgründe dafür. Außerdem wird das gesamte Eigentum und Vermögen der Botschaft in die Obhut der indischen Regierung übergehen.
Treffen einiger Staatschefs aus Zentralasien
Nach dem Treffen der Staatschefs aus Zentralasien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, mit dem deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz, gab es eine gemeinsame Erklärung. Darin heißt es, dass die Teilnehmenden die Bedeutung einer inklusiven und repräsentativen Regierung in Afghanistan mit aktiver Beteiligung aller ethnischen, religiösen und politischen Gruppen sowie die Achtung und den Schutz der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten aller afghanischen Bürger*innen betonen.
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- mohammad-husaini-9UZ8sOnrnrs-unsplash(2): Mohammad Husaini auf Unsplash