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Einbürgerung – wie geht das?

Wie funktioniert eigentlich Einbürgerung? Was bringt mir das? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden? Anwältin Angelika beantwortet Fragen zum Thema und klärt über die möglichen Änderungen im Entwurf des neuen Staatsangehörigengesetzes auf.

Ich lebe jetzt schon so lange in Deutschland, wie kann ich so richtig „Deutsche*r“ werden? 13% der in Deutschland lebenden Menschen haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber nur 2,5% der Menschen in Deutschland, die einen Anspruch auf Einbürgerung haben, lassen sich auch einbürgern. Woran liegt das?

Liegt es vielleicht daran, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung so hoch sind? In erster Lesung liegt jetzt eine Gesetzesänderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor, die die Einbürgerung in Deutschland erleichtern soll.

Warum soll ich mich einbürgern? Welche Vorteile habe ich?

  • die freie Wahl des Aufenthalts und Wohnsitzes in Deutschland und allen Ländern der Europäischen Union (EU Freizügigkeit).
  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht : Keine regelmäßige Beantragung/Verlängerung  von Aufenthaltstiteln mehr und kein Gang zu ausländischen Konsulaten und Botschaften, um dort den Heimatpass zu beantragen oder zu verlängern.
  • freier Zugang zu allen Berufen, Zugang zum deutschen Beamtenstatus.
  • visafreie Reisemöglichkeit in 189 Länder und dort Schutz durch die deutsche Auslandsvertretung.Nur bei Reisen in das Herkunftsland kein Schutz durch die Bundesrepublik.
  • politisch mitentscheiden: wählen und gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht).
  • Erlangung der sogenannten Deutschengrundrechte (Art. 8 Grundgesetz (GG) – Versammlungsfreiheit , Art. 9 Abs. 1 GG – Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG  – Freizügigkeit, Art. 12 GG – Berufsfreiheit).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? In Klammern stehen die möglichen Änderungen im Entwurf des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes:

  • seit 8 Jahren (Entwurf 5 Jahre) gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland:

Diese Frist kann (Ermessensentscheidung der Einbürgerungsbehörde) nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre (Entwurf: 3 Jahre). Wichtig: Auch die Dauer des Asylverfahrens ist ein Teil dieser sechs Jahre. Bei staatenlosen Personen kann die Einbürgerungsbehörde die notwendige Aufenthaltsdauer ebenfalls auf sechs Jahre verkürzen.

Wenn man mit einem*r deutschen Partner*in verheiratet ist, ist die  Einbürgerung nach 3 Jahren möglich. Familienangehörige lassen sich miteinbürgern. Der/die Ehepartner*in kann bereits nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland mit eingebürgert werden. Dafür muss man zwei Jahre als Ehepaar in Deutschland verbracht haben. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartner/-innen. Für Kinder unter 16 Jahren genügt ein dreijähriger Aufenthalt.

 

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. subsidiärer Schutz), die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann – keine Einbürgerung mit Duldung/Abschiebungsverbot oder im Asylverfahren!
  • Nachweis der Identität:

Die Einbürgerungsbehörde muss die Identität und die bisherige Staatsangehörigkeit überprüfen. Dazu ist ein biometrischer Pass oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto (zum Beispiel eine Identitätskarte) vorzulegen.

Bei Vorlage eines Passersatzes für Ausländer ist dieser nur zu berücksichtigen, wenn die Angaben des Passes nicht auf eigenen Angaben beruhen, sondern aus anderen Dokumenten übernommen wurden. Wenn kein Pass vorgezeigt werden kann, gibt es noch andere Möglichkeiten, die Identität zu belegen:

Vor allem mit anderen öffentlichen Dokumenten aus dem Herkunftsstaat, die biometrische Merkmale enthalten. Dazu gehören beispielsweise der Führerschein, ein Dienstausweis, ein Wehrpass oder eine Personenstandsurkunde mit Lichtbild. Wenn auch diese nicht vorhanden sind, bleiben noch andere Dokumente aus dem Herkunftsstaat, wie eine Geburtsurkunde, Taufbescheinigung, Heiratsurkunde, eine Meldebescheinigung oder Schulzeugnisse.

  • bestandener Einbürgerungstes:

(Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland). Hier ein Link zum Online Test: https://oet.bamf.de/ords/oetut/f?p=514:1:0

  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts:

(auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Kinder- und Elterngeld werden nicht in die Berechnung einbezogen.

  • ausreichende Deutschkenntnisse B1 (Entwurf: ab 67 Jahren nicht erforderlich)
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat:

Ausnahmen bestehen lediglich bei Verurteilungen wegen geringfügiger Straftaten, wie Strafen nach dem Jugendgerichtsgesetz, Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten auf Bewährung, wenn die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde.

Dies gilt nicht, wenn im Rahmen der Verurteilung zu einer Straftat rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder menschenverachtende Beweggründe festgestellt wurden. In diesem Fall ist eine Einbürgerung nicht möglich. Aus dem Register getilgte Verurteilungen haben keine Relevanz.

  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Likes in den Sozialen Medien für nicht verfassungskonforme Institutionen, Vereinigungen oder Seiten können von den Einbürgerungsbehörden überprüft werden und es erfolgt eine Aufforderung, diese Likes zu löschen. Also lieber vorher einmal die Likes überprüfen!

  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (Entwurf: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich)

Die Heimatstaatsangehörigkeit kann man behalten, wenn man aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz kommt und der Heimatstaat dies zulässt.

Einige Länder ermöglichen eine Aufgabe ihrer Staatsangehörigkeit nicht. Menschen aus folgenden Staaten können nach aktueller Rechtslage ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay. Stammt man aus einem dieser Staaten, kann die alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben.  Es gibt auch Länder, bei denen der Verlust automatisch eintritt, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, z. B. China oder Kasachstan.

Für diejenigen, die Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, gilt Folgendes:

Erst wenn über den Einbürgerungsantrag positiv entschieden wurde, kann oder darf man damit beginnen, die Heimatstaatsangehörigkeit aufzugeben.

Liegen nun alle Voraussetzungen vor, sollte ein schriftlicher Antrag auf Einbürgerung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Dieser kann meistens aus dem Internet geladen werden. Alle Fragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Folgende Unterlagen müssen dann in Kopie beigefügt werden. Bitte keine zusammengehefteten Dokumente und nie Originale! Das kann nun persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben werden oder aber per Post (Einschreiben mit Rückschein) geschickt werden:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Lichtbild
  • Handgeschriebener Lebenslauf
  • Herkunftspass, bzw. Nachweis der Identität durch einen anderen biometrischen Ausweis
  • Geburtsurkunde (Kopie der Originalkunde mit beglaubigter Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Kopie mit beglaubigter Übersetzung)
  • Urkunde über den Einbürgerungstest oder Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule
  • Zertifikat über B1 Sprachkurs oder Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden deutschen Schule
  • Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate)
  • Aufenthaltstitel
  • Mietnachweis (aktueller Kontoauszug, aus dem monatlicher Mietzins hervorgeht)
  • Kindergeldbescheid, Elterngeldbescheid

Zusätzlich können noch andere Dokumente gefordert werden. Auf jeden Fall sollte man sämtliche Zertifikate, Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben, Zeugnisse über ehrenamtliche Tätigkeiten, Veröffentlichungen etc. beifügen.

Die Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich, von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Sollte sich aber trotz Anfragen nichts tun, kann man mit dem Erheben einer Untätigkeitsklage unter Umständen etwas „Druck“ bei der Einbürgerungsbehörde machen.

Die Kosten betragen € 255 und für jedes mit einzubürgende Kind € 51.

Häufige Gründe, warum eine Einbürgerung scheitern kann:

  • Nicht gut ausgebildete Mitarbeiter*innen in der Behörde (überfordert)
  • Aufenthaltszeiten in Deutschland nicht korrekt berechnet
  • Kein ausreichender Identitätsnachweis (Herkunftspass nicht mehr erforderlich bei Eritreer*innen – sie müssen nicht mehr in die eritreische Botschaft und dort einen Pass beantragen, da es ihnen unzumutbar ist die geforderte Reueerklärung zu unterschreiben, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.10.2022 – 1 C 9.21 – , Afghan*innen – afghanische Botschaft in Deutschland stellt keine neuen Pässe mehr aus)
  • Berechnung des Lebensunterhalts nicht korrekt
  • Vorstrafe

Wird der Antrag abgelehnt, sollte man die Gründe dafür genau prüfen und nicht gleich aufgeben!

Viel Erfolg für alle, die sich einbürgern wollen, wir ermutigen Euch, diesen Schritt zu gehen.

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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No news from the EU border

There was a lot of attention when more and more people tried to cross into the EU autumn last year. But with the Belarusian military behind them and Polish border guards in front of them, there is no way forward. Helpless, sleepless and partly traumatized, they are still stuck in the forests – still there has been hardly any reporting for months. „Few of our doctors knew what to do at the beginning because they had no experience with it.“ „Almost always, the first thing all aid workers had to learn was how to treat it,“ Ana* says. Her too. What is meant is an immersion foot, also called trench foot, which is actually known from the First and Second World Wars or from times when the USA was at war in Vietnam. Days and weeks, kilometers covered, in the same soggy shoes – bacteria and fungi nest in the damp tissue and smaller wounds. This leads to serious infections and, in the worst case, death. „Very few of our doctors knew what to do at the beginning because they had no experience with it.” Ana is Polish and lives just a few kilometers from the Belarusian border in the east of the country. Since last autumn, she has been helping people who are stuck in the swampy border forests of Poland. In the meantime, she has aquired sound medical knowledge. Immersion foot is the most common injury she has to treat.   „Now that the whole world is looking towards Ukraine, we lack witnesses.“   When asked what has changed on Poland’s outer EU border with Belarus since the Ukraine war, Ana initially replies, „nothing“, and laughs. What she means is that people are still trying to cross from Belarus into the EU. They still wander around for days

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Die Zahlen der Toten und Infizierten ändern sich täglich. Auf welche Daten ist Verlass?

Hoffen und Beten. Corona in Syrien

Zum Opferfest rufe ich einen Freund  an, der auch in Deutschland lebt. Er sagt mir, dass seine Mutter in Syrien krank ist, wahrscheinlich mit einer Corona-Infektion. Aber leider gibt es für sie in Damaskus keinen Platz in einem der Krankenhäuser, weil die Krankenhäuser in Damaskus alle voll sind. Sie soll zuhause bleiben. Zum Glück hat sein Bruder einen Arzt gefunden. Der kommt nun jeden Tag, um sie zu untersuchen. Und sie haben eine Sauerstoffflasche auf dem Schwarzmarkt gekauft.  Was in Syrien weiter passieren wird, kann man nicht wissen. Aber wenn ich meinen Facebook-Account öffne, habe ich das Gefühl, auf einem Friedhof zu sein. Viele Freunde, Bekannte und Verwandte veröffentlichen dort ihre Traueranzeige für ihre Großeltern oder Eltern oder Verwandten – so der Eindrück vor etwa drei Wochen von einer deutschen Freundin, die viele Freunde aus Syrien auf Facebook hat. Was sagen die Zahlen über die Situation? Die erste Infektion mit dem Coronavirus wurde am 22. März in Syrien bei einer Person aus dem Ausland registriert. Der erste Todesfall wurde am 29. desselben Monats bekannt. Die Gesamtzahl der in Syrien registrierten Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurde bis zum 13. August 2020 wie folgt angegeben: 1608 betätigte Infektionen, davon vermutlich 440 Genesene und 63 Todesfälle. So stieg die Zahl der Infektionen in den von der Autonomen Verwaltung kontrollierten Gebieten auf 171 Fälle, darunter 10 Todesfälle, während sich die Zahl der Infektionen in den Gebieten des syrischen Regimes auf 1.432 Fälle  steigerte, darunter 55 Todesfälle. Für das Gebiet der Opposition im Nordwesten Syriens werden 50 Fälle angegeben. All diese Zahlen, die von den zuständigen Behörden, insbesondere vom Gesundheitsministerium des syrischen Regimes, und die kurdisch geführte Autonomie Verwaltungin und  Assistance coordination UNit veröffentlicht wurden, zeigen jedoch nicht, dass sich das neue Virus in Syrien verbreitet hat. Dies geht aus anderen Quellen hervor. Das Gesundheitsministerium des

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Women in Afghanistan

Frauen in Afghanistan: Von Menschenrechten und Träumen

Die Taliban-Herrschaft hat die Lage der Frauen in Kabul und den meisten Provinzen verheerend verschlechtert. Die Frauen fühlen sich wie Gefangene. Sie trauen sich nicht, ihre Häuser zu verlassen, haben einen erschwerten Zugang zu Bildung, Arbeit sowie Gesundheitseinrichtungen. Ihre Bewegungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit ist eingeschränkt. Die Frauen und Mädchen werden ihrer grundlegenden Rechte beraubt und ihre Identität geht in der Gesellschaft verloren. Sie hatten große Träume, vor allem diejenigen, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvierten. Es wurden verschiedene Gesetze für Frauen und Mädchen eingeführt und sie werden langsam aus dem öffentlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben der Gesellschaft verdrängt. Das Ministerium für Frauenangelegenheiten der vorherigen Regierung wurde durch ein Ministry of Propagation of Virtue and Prevention of Vice (Ministerium für die Verbreitung von Tugend und Prävention von Lastern) ersetzt. Im Kabinett der Taliban sind keine Frauen vertreten. Zu Beginn der Taliban-Besatzung war es weiblichen Regierungsangestellten untersagt, ihre Büros zu betreten. Jetzt wurde angekündigt, dass weibliche von männlichen Angestellten der Regierungsbehörden getrennt werden. Bei der Arbeit müssen sie einen vollständigen Hijab tragen. Mädchen über zwölf Jahren wurde der Schulbesuch untersagt und an den Universitäten wurde die Trennung von Männern und Frauen eingeführt. Universitätsstudentinnen werden von einer Professorin und einer weiblichen Lehrkraft unterrichtet, nicht von einem männlichen. Als arbeitende Frau in Afghanistan Das Recht auf Arbeit ist eine große Hürde für Frauen im Rahmen der IEA-Regelung. Es gibt Frauen, die allein für den Lebensunterhalt der Familie sorgen. Ihre Ehemänner sind vielleicht verstorben oder krank und pflegebedürftig. Diese Frauen müssen arbeiten, um ihre Familie zu unterstützen. Angesichts der neuen Gesetze haben die Frauen Angst, aus dem Haus zu gehen und zu arbeiten. Frauen wurden aus vielen Bereichen der Arbeitswelt verdrängt, auch aus der Medien- und Unterhaltungsbranche. Journalistinnen müssen mit harten Konsequenzen rechnen, sind bereits arbeitslos oder werden von der IEA bedroht. Sie sind

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Der erste Geburtstag des Flüchtling-Magazins

Gerne präsentieren wir euch heute Eindrücke von unserer wunderbaren Geburtstagsfeier. Printausgabe zum 1-jährigen Geburtstag Zur Feier des Tages gab es eine Printausgabe des Flüchtling-Magazins. Die erste Printausgabe des Flüchtling-Magazins wurde vorgestellt und alle, die sie noch nicht in den Händen halten, können uns eine Mail an team@fluechtling-magazin.de senden. Wir schicken gerne Exemplare per Post zu! Die Printausgabe wurde durch Spenden und Fördergelder ermöglicht, und wir freuen uns über jede weitere Spende oder Unterstützung (Miteinander Ankern e.V. Konto IBAN DE12 2005 0550 1228 1447 52). Das Mandolinen-Orchester SOL Seit über 10 Jahren existiert das Mandolinen-Orchester SOL unter der Leitung von Ali Shibly. Jugendliche aus vielen verschiedenen Ländern – auch Geflüchtete – spielten aus ihrem bunten Repertoire vor: Von klassischer arabischer Musik über Folklore aus verschiedenen Ländern bis zu Pop-Songs. Es gab viel Beifall und Alis augenzwinkernde Zwischenreden verbreiteten gute Laune. Übrigens unterrichtet Ali seine Schüler ein Mal die Woche kostenlos und ermöglicht somit jedem Jugendlichen den Zugang zur Musik. Hussam Al Zaher, Chefredakteur des Flüchtling Magazins, und Moaayad Audey, zweiter Vorsitzenden des Vereins Miteinander Ankern e.V.. hielten Reden vor unseren Geburtstagsgästen, die wir euch an dieser Stelle gerne in Schriftform übermitteln: Hussam Al Zahlers Rede Herzlich Willkommen bei uns, ich freue mich, weil ihr heute gekommen seid und mit uns das Flüchtling-Magazin feiern wollt. Ich habe mich erinnert, als ich das erste Mal in Deutschland war, vor mehr als 2 Jahren, wie die Deutschen uns mit ihrem Lächeln und herzlichen Grüßen am Bahnhof empfangen haben. Und jetzt haben die Geflücheten nach zwei Jahren viele Erfolge in ihrem neuen Leben und mit ihrer Integration. Das Flüchtling-Magazin ist nur eine von vielen Erfolgen der Integration. Die Idee des Flüchtling-Magazins Das Flüchtling-Magazin war eine verrückte Idee in einer Erstaufnahme in der Schnackenburgallee. Da kam die Idee auf, und da entwickelten mein Bruder und ich

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Kategorie & Format
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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